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Der Senator für Inneres und Sport

Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK): Die Beschlüsse der Herbsttagung in Bremen

06.12.2002

Informationen zur Pressekonferenz am 6. Dezember 2002

Die zweitägige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) ist am Freitag Mittag (6.12.2002) unter Vorsitz von Bremens Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Kuno Böse, in Bremen zu Ende gegangen. Zur IMK, an der als Gast regelmäßig auch der Bundesinnenminister teilnimmt, nahmen am 5. und 6. Dezember 2002 neben den Ressortchefs und deren Staatssekretären auch rund 150 Delegationsmitglieder aus den 16 Bundesländern teil.


Die Schwerpunkte bei der IMK-Herbstkonferenz waren die Bedrohungslage durch islamistischen Terrorismus; Polizeifragen von Kriminalitätsbekämpfung bis Technikausstattung (Inpol-NEU und Digitalfunk); Probleme bei der Rückführung von Ausländern sowie der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland. Ferner haben die Innenminister und -senatoren über die Zusammenarbeit der Polizeien mit Afghanistan, das Problem Alkohol in Fußballstadien sowie über Verbesserungen bei der Bekämpfung von Sexualstraftaten beraten.

„Zu diesen und weiteren Fragen haben wir wichtige Beschlüsse gefasst,“ erklärte der IMK-Vorsitzende Dr. Kuno Böse in der abschließenden Pressekonferenz, „und, dem Prinzip der Einstimmigkeit folgend, die Handlungsfähigkeit der Länder auf vielen Feldern der Innenpolitik unter Beweis gestellt.“


EU-Angelegenheiten
Stellungnahme und Appell der Innenminister zum aktuellen Sachstand der Beratungen des Europäischen Konvents

Die IMK begrüßt, dass der zuständige Arbeitskreis (AK II) eine Projektgruppe eingerichtet hat, die die polizeilichen Aspekte möglicher Veränderungen auf europäischer Ebene, die unmittelbaren Einfluss auf die Organisation der Inneren Sicherheit in Deutschland haben, aufbereiten, strukturieren und bewerten soll. Die IMK bittet den zuständigen Arbeitskreis, sie regelmäßig über die Ergebnisse der Projektgruppe zu unterrichten. Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, dafür Sorge zu tragen, dass in den laufenden Beratungen auf europäischer Ebene die Interessen der Länder, namentlich die verfassungsmäßig verbriefte Polizeihoheit, gewahrt werden. Der Bundesminister des Innern wird ferner gebeten, die IMK fortlaufend über die Entwicklung der Angelegenheit im Konvent und außerhalb zu unterrichten.


Zusammenarbeit mit Europol
Die Innenministerkonferenz bekräftigt ihre Auffassung, dass die Effektivierung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter Beteiligung des Europäischen Polizeiamtes (EUROPOL) und EUROJUST (Koordinierungsstelle europäischer Staatsanwaltschaften) von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit ist. Die Möglichkeiten einer Verbesserung des Informationsaustauschs sind vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung auf europäischer Ebene zu prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Rechtsgrundlagen hierfür zu schaffen. Ferner soll EUROJUST die Möglichkeit eingeräumt werden, bei den wesentlichen Entscheidungen innerhalb eines operativen Analyseprojekts von EUROPOL einbezogen zu werden, ohne hierbei sachleitend einzugreifen.


Bremen stellt auch im Jahr 2003 den Ländervertreter im Innenministerrat der Europäischen Union
Die Innenministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Wahrnehmung der Länderinteressen im Innenministerrat der EU in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung gewonnen hat. Sie hält es daher für erforderlich, den Ländervertreter im EU-Rat durch eine Verlängerung seines Mandats über den bisherigen Zeitraum eines Jahres hinaus bei der Erfüllung seiner Aufgabe zu stärken. Die Innenministerkonferenz beschließt daher, dem Bundesrat zu empfehlen, den Ländervertreter für den Innenministerrat der EU künftig für jeweils zwei Jahre zu bestellen. Der Vorschlag für den zu benennenden Ländervertreter wird alternierend vom Sprecher der A- bzw. der B-Länder in der IMK unterbreitet und nach Herstellung des Benehmens in der IMK vom IMK-Vorsitzenden an den Bundesrat herangetragen. Ist der benannte Ländervertreter verhindert, so ist der jeweils designierte Nachfolger der Vertreter. Für 2003 soll unter Berücksichtigung des bereits seit Beginn 2002 laufenden Mandats der amtierende IMK-Vorsitzende Dr. Kuno Böse benannt werden, für 2004/2005 der IMK-Vorsitzende des Jahres 2004 (Schleswig-Holstein als Vertreter der A-Länder).


Kein dauerhaftes Bleiberecht für Minderheiten – Appell der Innenminister zur freiwilligen Rückkehr in das Kosovo
Senator Dr. Böse berichtete der IMK von seiner Reise in das Kosovo vom November 2002. Die Innenministerkonferenz nimmt diesen Bericht sowie den Bericht des Bundesministers des Innern über das im November 2002 mit UNMIK (Mission der vereinten Nationen im Kosovo) geführte Gespräch und das von den Ausländerreferenten von Bund und Ländern vorgelegte Konzept für die Rückführung von Minderheiten in das Kosovo zur Kenntnis.
Die Innenministerkonferenz stellt fest, dass ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus dem Kosovo ausgeschlossen ist. Die Innenminister und –senatoren von Bund und Ländern appellieren an die Betroffenen, freiwillig zurückzukehren. Die freiwillige Rückkehr in das Kosovo ist bereits jetzt grundsätzlich möglich. Sie hat Vorrang vor Rückführungen. Angehörige der serbischen Minderheiten bleiben bis auf weiteres von der zwangsweisen Rückführung ausgenommen; die Möglichkeit ihrer Rückführung ist zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu prüfen. Um den Stabilisierungsprozess im Kosovo nicht zu gefährden, soll eine zwangsweise Rückführung der Angehörigen von Minderheiten unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Kosovo nur schrittweise und in Absprache mit UNMIK erfolgen; eine Rückführung in größerem Umfange ist gegenwärtig noch nicht möglich.
Die Innenministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine geordnete, gegebenenfalls auch zwangsweise Rückführung kleinerer Gruppen in Absprache mit UNMIK vorliegen. Die Innenministerkonferenz bittet das Bundesministerium des Innern, in einem memorandum of understanding mit UNMIK ein Verfahren zu vereinbaren, das den Beginn des Rückführungsprozesses für die Minderheiten aus dem Kosovo so schnell wie möglich gewährleistet. Die freiwillige Rückkehr wird im Rahmen der bestehenden Rückkehrförderungsprogramme von Bund und Ländern unterstützt. Die Länder verlängern Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen nur noch so lange, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.


Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan
Nach einem mündlichen Bericht des Bundesministers des Innern über die aktuelle Lage in Afghanistan bekräftigen die Innenminister und –senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern ihren Beschluss vom 6. Juni 2002, dass die freiwillige Rückführung afghanischer Staatsangehöriger Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung genießt und weiterhin durch geeignete Maßnahmen wirksam unterstützt wird. Die Innenminister und –senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich darüber einig, dass aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan eine zwangsweise Rückführung zunächst weiterhin grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Die Abschiebung von Straftätern und sonstigen Personen, die – nach Maßgabe des Terrorismusbekämpfungsgesetzes – die innere Sicherheit gefährden, ist im Einzelfall möglich. Die Innenministerkonferenz beauftragt die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder, aufbauend auf ihren bisherigen Erörterungen im Rahmen der Ausländerreferentenbesprechung, bis zum Frühjahr 2003 ein abgestimmtes Konzept zur Rückführung afghanischer Staatsangehöriger vorzulegen.


Biometrische Merkmale in ausländerrechtlichen Dokumenten
Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass biometrische Merkmale in ausländerrechtliche Dokumente insbesondere in Aufenthaltsgenehmigungen, Visa und Ausweisersatzpapiere, auch tatsächlich aufgenommen und durch entsprechende technische Verfahren nutzbar gemacht werden. Das BMI wird gebeten, über die Fortschritte bei der Erarbeitung technischer Verfahren (Iriserkennung, Fingerabdruckerkennung) und hinsichtlich der rechtlichen Umsetzung auf europäischer Ebene zu berichten.


Alkohol in Fußballstadien
Die IMK sieht einen Zusammenhang zwischen dem Ausschank alkoholischer Getränke und dem Entstehen von Gefahren für die öffentliche Sicherheit bei Sportveranstaltungen. Sie bittet alle für die Sicherheit bei Sportveranstaltungen Verantwortlichen, das Alkoholverbot in den Stadien und in deren Umfeld aus Sicherheitsgründen wieder in den Vordergrund zu stellen. Die Innenministerkonferenz empfiehlt dem Deutschen Fußballbund § 23 Abs. 1 der „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“, wie nachfolgend aufgeführt, zu ändern:


    § 23 Alkoholverkaufsverbot/Getränkeausschank

    (1) Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage grundsätzlich untersagt. Mit ausdrücklicher, vom Verein nachzuweisender Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane, unter maßgeblicher Einbindung der Polizei, können hiervon je nach örtlichen Gegebenheiten Ausnahmen zugelassen werden.

    Wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass alkoholtypische Ausbrüche von Gewalt und Ausschreitungen von Zuschauern nicht zu befürchten sind, kann die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Sind bei Ligaspielen offenkundig alkoholbedingte Ausschreitungen / Delikte festzustellen, so kann diese Ausnahmegenehmigung mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Im Wiederholungsfall wird dem Veranstalter für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten eine Ausnahmegenehmigung vom Alkoholverkaufsverbot versagt.



Aussteigerprogramme gegen Rechtsextremismus
Die IMK bewertet Aussteigerprogramme und Ausstiegshilfen als wirkungsvolle Elemente einer nachhaltigen Bekämpfung des Rechtsextremismus. Die IMK unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller an Ausstiegshilfen beteiligten Stellen. Sie stellt fest, dass zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern kein über die derzeit praktizierte Zusammenarbeit hinausgehender weiterer Koordinierungsbedarf besteht. Notwendig ist allerdings ein intensiver Erfahrungsaustausch zwischen den mit Aussteigerprogrammen befassten Stellen. Die IMK hält im Hinblick auf die Durchführung von Hilfemaßnahmen für Ausstiegswillige und Aussteiger eine intensive Beteiligung insbesondere der Jugend- und Sozialbehörden für unabdingbar. Sie sollten im Rahmen ihrer Zuständigkeit langfristige Betreuungsmaßnahmen übernehmen. Die IMK bittet die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Jugendministerkonferenz, auf eine intensive Beteiligung der Jugend- und Sozialbehörden an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremisten hinzuwirken.


Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten
Die IMK nimmt den jüngsten Bericht "Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten" und den entsprechenden Umlaufbeschluss des AK II zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass den Forderungen der Justizseite teilweise gesetzgeberisch schon Rechnung getragen worden ist. Die IMK hält es im Übrigen für angezeigt, gesetzliche Änderungen nach angemessener Zeit zu evaluieren. Die IMK ist darüber hinaus der Auffassung, dass die zielgerichtete Untersuchung hinsichtlich des Geschlechts eines unbekannten Spurenlegers (DNA-Untersuchung bei Spuren) von hoher Bedeutung ist, um aus der Analyse der Spur resultierende Ermittlungs- und Fahndungsansätze zu konkretisieren. Die IMK beauftragt eine länderoffene Staatssekretärsarbeitsgruppe unter Leitung des IMK-Vorsitzlandes, einen Mustergesetzentwurf für eine Regelung im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erarbeiten und der IMK zur Herbstsitzung 2003 vorzulegen.


Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analysen
Die Innenministerkonferenz stellt fest, dass sich die DNA-Analyse und die DNA-Analyse-Datei als Mittel zur Verbrechensbekämpfung bewährt haben. Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern an die Bundesministerin der Justiz mit dem Ziel heranzutreten, die Möglichkeiten einer Ausweitung des Anlasstatenkataloges des § 81g der Strafprozessordnung auf weitere Straftaten zu prüfen.


Einführung von digitalem Sprechfunk für Polizei und Feuerwehr
Standardisierung eines künftigen europaeinheitlichen digitalen Sprech- und Funksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder bekräftigt die Notwendigkeit der Ablösung des Analogfunks durch den Aufbau eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprach- und Datenfunksystems. Mit der Realisierung des Vorhabens soll möglichst umgehend begonnen werden. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder nimmt den Bericht der Zentralstelle zur Vorbereitung der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech und Datenfunksystems (ZED) über die Arbeit der „Gruppe Anforderungen an das Netz“ (GAN) zustimmend zur Kenntnis. Die durch die GAN formulierten Anforderungen sind die Grundlage für den Aufbau eines digitalen BOS-Sicherheitsfunknetzes (Basisstufe), das gemeinschaftlich-solidarisch geplant, aufgebaut und finanziert werden soll. Eine weitere Reduzierung der Anforderungen ist mit den operativ-taktischen Bedürfnissen der BOS nicht vereinbar und würde die Aufwendungen für die Systemumstellung nicht rechtfertigen.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder stellt fest, dass

  • mit der durch die GAN vorgelegten Kalkulation eine verlässliche Obergrenze für die Kosten eines digitalen BOS-Sicherheitsfunknetzes vorliegt.
  • ein Digitalfunknetz auf dieser Grundlage leistungsfähiger und kostengünstiger als der bisherige Analogfunk sein wird.
  • aus wirtschaftlichen und operativ-taktischen Gründen eine möglichst kurze Phase der Umstellung vom analogen zum digitalen Funk realisiert werden muss.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ist der Auffassung, dass sich die gemeinsame Arbeitsgruppe von IMK und FMK zur Herstellung der Etatreife des Projekts ohne weitere Vorbedingungen mit folgenden Themen befassen soll:

  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf der Basis der vorliegenden Daten und Erkenntnisse
  • Art und Ausgestaltung des Netzbetreibermodells
  • Finanzierungsmodell
  • Konzept des Vergabeverfahrens

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder stellt fest, dass mit dem Bericht der ZED über die Ergebnisse der „Gruppe Anforderungen an das Netz“ eine wesentliche Grundlage für die Einleitung des Vergabeverfahrens vorliegt. Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern streben an, im Laufe des Jahres 2003 die haushaltrechtlichen Voraussetzungen für das Vergabeverfahren zu schaffen und mit dem Verfahren zu beginnen.
Sie bittet die Ministerpräsidentenkonferenz, sich diese Vorschläge zur Vorgehensweise zu eigen zu machen und darauf hinzuwirken, dass die Arbeitsgruppe spätestens Anfang Januar 2003 zusammentritt.


Bericht über die Arbeit der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen
Die Innenminister und -senatoren nehmen den Bericht über den Stand der Arbeit in der Gemeindefinanzreformkommission zur Kenntnis. Die Innenministerkonferenz erwartet, dass die Gemeindefinanzreform dem Erhalt und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung dient. Die Reform soll folgenden Zielen gerecht werden:

  • Die Einnahmen der Kommunen müssen stabilisiert und auf eine möglichst breite und dauerhaft tragfähige Grundlage gestellt werden. Dabei bedeutet Stabilisierung nicht die Festschreibung der originären kommunalen Steuereinnahmen auf dem Niveau, das nach den massiven Gewerbesteuereinbrüchen der letzten Zeit erreicht worden ist. Es muss ein Einnahmeniveau angestrebt werden, das für die Erfüllung der Aufgaben von Städten und Gemeinden auskömmlich ist, ohne diese aus der für alle Gebietskörperschaften bestehenden Verantwortung für die weitere Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu entlassen. Neben einer Stabilisierung auf der Einnahmeseite brauchen die Kommunen eine Entlastung auf der Ausgabeseite. Dabei spielen die sozialen Leistungen eine besondere Rolle.
  • Die Entwicklung der kommunalen Einnahmen muss verstetigt und für die Städte und Gemeinden mit höherer Planungssicherheit versehen werden. Die Gemeindefinanzreform muss dazu beitragen, die Konjunkturanfälligkeit der kommunalen Steuereinnahmen erheblich zu reduzieren. Um ihre Fähigkeit, die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen zu können, nachhaltig zu sichern, müssen die Kommunen darauf bauen können, dass ein bedeutsamer Teil der ihnen zustehenden Steuereinnahmen von konjunkturellen Schwankungen unbeeinträchtigt bleibt.
  • Die Finanzautonomie der Kommunen i.S. von Artikel 28 GG muss gewahrt bleiben. Das Hebesatzrecht darf nicht eingeschränkt werden. Die Kommunen müssen auch zukünftig in der Lage sein, ihre Steuereinnahmen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten zu gestalten. Die bestehende verfassungsrechtlich abgesicherte Gestaltungsfreiheit soll nicht durch eine größere Abhängigkeit von Vorgaben staatlicher Entscheidungsträger eingeengt werden.
  • Das Interessenband zwischen Wirtschaft und Kommunen sowie der Anreiz für die Kommunen, ein guter Unternehmensstandort zu sein, müssen erhalten bleiben. Dabei gilt es, die Belastungen gerecht auf die Nutznießer des kommunalen Infrastrukturangebots zu verteilen.
  • Zwischen dem Investitionsbedarf und den tatsächlichen Investitionen auf kommunaler Ebene klafft eine große Lücke. Daher muss die Gemeindefinanzreform zu einer Stärkung der Investitionskraft der Kommunen führen. Dies ist angesichts der Bedeutung der kommunalen Investitionen ein wesentlicher Faktor für das Wirtschaftswachstum.
  • Die horizontale Verteilungsgerechtigkeit muss im notwendigen Umfang gewahrt bleiben, ohne jedoch den Nutzen der örtlichen Wirtschaftskraft für die Kommunen zu nivellieren.
  • Der durch eine Gemeindefinanzreform verursachte administrative Aufwand sollte möglichst gering sein. Die Konzepte für die Gemeindefinanzreform müssen auch unter dem Gesichtspunkt der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung beurteilt werden.
  • In Anbetracht der äußerst schwierigen Finanzsituation vieler Gemeinden unterstreichen die Innenminister und -senatoren die Notwendigkeit, rasch zu den dringend nötigen Reformen zu gelangen.


Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen
Die Innenministerkonferenz ist der Auffassung, dass Bund und Länder ein funktionierendes System zur Bewältigung auch von Großschadensereignissen haben. Die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA und die Hochwasserkatastrophe im August 2002 in Deutschland haben jedoch gezeigt, dass auch Ereignisse in die Planungen mit einzubeziehen sind, die auf Grund ihrer Dimension eine Fortentwicklung der bestehenden Systeme erfordern. Auf der Grundlage von Gefahren- und Risikoanalysen sind Schutzziele zu definieren. Die IMK hält es für notwendig, dass der Bund die einschlägigen Vorschriften, wie z. B. das Zivilschutzgesetz anpasst, um Aufgaben zum Schutz vor kriegerischen Handlungen und anderen Angriffen von nationaler Bedeutung wahrnehmen zu können, die nicht eindeutig als Verteidigungsfall im herkömmlichen Sinne einzustufen sind. Für diese Fälle, in denen die Länder auf Grund der Verfassungslage nach wie vor die Hauptlasten zu bewältigen haben, muss der Bund vermehrt Verantwortung übernehmen.
Ungeachtet der guten Struktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr besteht in Deutschland auf Grund der Erfahrungen aus Großschadenereignissen Handlungsbedarf bei biologischen und chemischen Risiken, vor allem bei zu besorgenden terroristischen Angriffen, sowie bei Gefahrenlagen nach Naturereignissen. Eine wesentliche Voraussetzung für Einsatz und Führung im Bevölkerungsschutz ist die ressort- und fachübergreifende Zusammenarbeit sowie die Koordination auf kommunaler und regionaler Ebene. Angesichts von Lücken im Warnsystem sind technische Konzepte zur Warnung der Bevölkerung zu entwickeln. Die Finanzierung des Zivilschutzes ist sicherzustellen und zu vereinfachen. Die IMK bittet den Bund, die vorgeschlagenen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern umzusetzen.

Die IMK bittet die Gesundheitsministerkonferenz,

  • darauf hinzuwirken, dass die epidemiologische Überwachung des Krankheitsgeschehens, die Laboranalytik, die Aus-, Fort- und Weiterbildung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Einsatzkräfte und der Ärzte sowie die ambulante und klinische Versorgung angepasst und gestärkt werden;
  • in Zusammenarbeit mit der IMK ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Programm zur Anlage von Vorräten (Arzneimittel, Verbandstoffe, Sera, Impfstoffe) angesichts von biologischen und chemischen Gefahren zu entwickeln und umzusetzen;
  • darauf hin zu wirken, das die Notfallplanung der Krankenhausträger ein stärkeres Gewicht erhält und
  • sich für eine Aufnahme des Bereichs Katastrophenmedizin in medizinische Ausbildungsordnungen einzusetzen

    Darüber hinaus soll der zuständige Arbeitskreis (V) prüfen:

  • Einführung eines bundesweit einheitlichen und durchgängigen Führungssystems, damit Rettungs- und Hilfskräfte aus den unterschiedlichen Organisationen ohne Reibungsverluste miteinander arbeiten können.
  • Verbindliche Einführung der aktuellen Führungsdienstvorschrift DV 100 auf allen Ebenen.
  • Aufstellung interdisziplinär professionell besetzter, überörtlich mobil einsetzbarer Führungsunterstützungsstäben, die dem örtlich zuständigen Einsatzleiter zu seiner Unterstützung zur Verfügung gestellt werden können.

Die kommunalen Spitzenverbände sollen hierbei einbezogen werden.


Bundeswehreinsatz bei Folgen terroristischer Anschläge
Die Innenministerkonferenz hält eine schnelle Verbesserung des Bevölkerungsschutzes vor den Folgen terroristischer Anschläge mit biologischen und chemischen Kampfstoffen für erforderlich. Der Bundesminister des Innern wird gebeten, die Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes entsprechend dem Gefährdungspotenzial auszustatten und auszubilden, die Möglichkeiten zur Analytik von B- und C-Kampfstoffen zu verbessern, das vorhandene Hilfeleistungspotenzial des Bundes zentral zu erfassen und den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden zugänglich zu machen.
Die IMK hält es vor dem Hintergrund der Sicherheitslage für geboten, dass die Bundeswehr im Rahmen der „Neuen Strategie für den Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ dem Katastrophenschutz der Länder mit ihrem Wissen und ihren Ressourcen insbesondere zur Vorbereitung auf terroristische Angriffe und zu deren Abwehr zur Verfügung steht, soweit dies nach dem Grundgesetz möglich ist.
Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, gemeinsam mit dem Bundesminister der Verteidigung und den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen zu prüfen, ob und in welchen Handlungsfeldern Optimierungsmöglichkeiten bestehen, insbesondere auch hinsichtlich einer Beschleunigung des Anforderungsverfahrens.


3. Bericht über die Umsetzung des "Präventions- und Bekämpfungs-konzeptes Korruption"
Die Innenministerkonferenz stellt den in weiten Teilen hohen Umsetzungsgrad der im Konzept der Innenminister und –senatoren geforderten Maßnahmen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung fest. Im Vergleich zu den Erkenntnissen des zweiten Umsetzungsberichtes sind besonders Fortschritte in den Themenfeldern
Sensibilisierung und Fortbildung, Vereinheitlichung der Regeln über die Annahme von Belohnungen und Geschenken, Erstellung eines Lagebildes Korruption, Spezialisierung und Zentralisierung der Ermittlungen zu verzeichnen.
So wurden in der Mehrzahl der Länder verbindliche Verhaltenskodizes oder Merkblätter für Mitarbeiter erarbeitet, einschlägige Arbeitsgruppen eingesetzt und Beratungs- und Ansprechstellen für Bürgerinnen und Bürger sowie Bedienstete der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Darüber hinaus ist in einigen Ländern die Informationsmöglichkeit zum Thema Korruptionsbekämpfung durch ein umfassendes Internetangebot ausgebaut worden.

Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben
Die Innenministerkonferenz nimmt die vom zuständigen Arbeitskreis (AK VI) erstellten "Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben" als Rahmenempfehlung zur Kenntnis. Die Innenministerkonferenz bittet ihren Vorsitzenden, das Dokument der Ministerpräsidentenkonferenz und den Fachministerkonferenzen mit der Bitte zuzuleiten, zu den Grundsätzen, Stellung zu nehmen, da die Grundsätze auch die Empfehlung an den Bund und die Länder enthalten, die Grundsätze in eigener Verantwortung für alle Ressorts gleichermaßen umzusetzen.