Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Bundestagswahl 2002: - Wählerverzeichnis liegt zur Einsicht offen

27.08.2002

In der Woche vom 2. bis zum 6. September liegen die Wählerverzeichnisse der bremischen Stadtgemeinde zur Einsichtnahme im Statistischen Landesamt, Abteilung Wahlamt, aus. In diesem Zeitraum kann jeder Wahlberechtigte die zu seiner Person eingetragenen Angaben auf Unrichtigkeit und Unvollständigkeit überprüfen. Wer bis Anfang September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. In diesen Fällen entscheidet die Gemeindebehörde bis zum 10. Tag vor der Bundestagswahl – also bis spätestens 12. September - über die Zulässigkeit des Einspruchs.


Das Wahlamt ist Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie donnerstags bis 18 Uhr geöffnet. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme erfolgt durch ein Datensichtgerät. Wählerinnen und Wähler, die von ihrem Einsichtsrecht Gebrauch machen wollen, müssen sich ausweisen können.


Auskunft erteilt:
Lüder Meier
Tel.: 0421/361-4159
Fax: 0421/361-2278
e-mail: wahlamt@statistik.bremen.de