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Der Senator für Inneres und Sport

Innenministerkonferenz einigt sich auf laufbahnrechtliche Einordnung von Bachelor- und Master-Abschlüssen

18.04.2002

IMK-Vorsitzender Senator Dr. Böse erreichte Kompromiss mit Kultusministerkonferenz

Die ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK) hat sich mit einem Beschluss vom gestrigen Mittwoch (17.04.2002) auf Kriterien zur laufbahnrechtlichen Einordnung von Bachelor- und Master-Abschlüssen verständigt.

Wie der Vorsitzende der Konferenz, Bremens Innensenator Dr. Kuno Böse am Donnerstag in Bremen mitteilte, sollen Bachelor-Abschlüsse nach den Vorstellungen der IMK generell dem gehobenen Dienst zugeordnet werden. Dies soll unabhängig davon gelten, ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurden.

Master-Abschlüsse sollen differenziert behandelt werden: Soweit sie an einer Universität erworben wurden, sollen sie dem höheren Dienst zuzuordnen sein. Master-Abchlüsse von Fachhochschulen erfüllen nach Auffassung der Innenministerkonferenz die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst, wenn sie unter Berücksichtigung des vorhergegangenen Studienabschlusses einem an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule erworbenen Diplom-, Magister- oder Master-Abschluss von Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen her gleichwertig sind. Diese Gleichwertigkeit soll durch eine nach qualitativen Merkmalen vorzunehmende Akkreditierung der Studiengänge festgestellt werden.

„Dieser Beschluss ist vor allem deshalb ein großer Erfolg, weil er inhaltlich mit der Kultusministerkonferenz abgestimmt ist“, so der IMK-Vorsitzende Dr. Kuno Böse. Zunächst hatte es deutliche Differenzen zwischen den Kultus- und den Innenministern der Länder gegeben. Die Kultusminister hatten sich im Interesse einer Aufwertung der neuen Abschlüsse für eine großzügige Zuordnung des Masters zum höheren Dienst ausgesprochen, unter Einschluss der an Fachhochschulen erworbenen Master-Abschlüsse. Die Innenminister hatten hingegen aus Furcht vor inflationären Tendenzen für eine stärkere Zurückhaltung in diesem Punkt plädiert und wollten nur Master-Abschlüsse der Universitäten dem höheren Dienst zuordnen.

Der IMK-Vorsitzende Dr. Böse - als Bremer Senator für Inneres, Kultur und Sport zugleich auch Mitglied der Kultusministerkonferenz - hatte erfolgreich beantragt, dass die IMK auf ihrer letzten Herbstsitzung von einer einseitigen Beschlussfassung Abstand nahm und zunächst das Gespräch mit der Kultusministerkonferenz (KMK) suchte. Im Zuge dieses Gesprächs konnte Senator Dr. Böse die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beider Konferenzen initiieren. Aus deren Beratungen ging der Kompromiss hervor, der Gegenstand des jetzt gefassten IMK-Beschlusses ist. Bis zum Juni sollen nun KMK und IMK gemeinsam die Voraussetzungen der Akkreditierung der Master-Studiengänge an Fachhochschulen erarbeiten. Dr. Böse: „Das abgestimmte Vorgehen von KMK und IMK verhindert weitere Verzögerungen und ermöglicht es, die derzeit noch bestehenden Unsicherheiten schnellstmöglich zu beseitigen.“

Weiter führte Senator Dr. Böse aus: „Mit dem Akkreditierungsverfahren haben wir eine vernünftige Lösung gefunden, die Pauschalierungen vermeidet und dem Einzelfall gerecht wird. Wir erreichen eine Aufwertung der neuen Abschlüsse, ohne zu einer Inflation beizutragen. Wenn wir die Unsicherheiten bei der laufbahnrechtlichen Zuordnung beseitigt haben, wird dies die neuen Abschlüsse deutlich attraktiver machen. Es wird positive Auswirkungen auf die Arbeitsmarktchancen der Absolventen auch jenseits des öffentlichen Dienstes geben. Der Staat nimmt mit seinem Bekenntnis zu den neuen Studiengängen eine Vorbildfunktion wahr und wird dadurch den Absolventen auch adäquate berufliche Perspektiven in der Wirtschaft verschaffen.“

Auch international werde der Beschluss eine wichtige Signalwirkung haben. Dr. Böse: „Wir stellen gegenüber dem Ausland klar, dass Bachelor und Master in Deutschland als vollwertige Hochschulabschlüsse anerkannt werden. Damit wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems nachhaltig gefördert. Darin liegt ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Weiterentwicklung des Hochschulwesens in Deutschland.“