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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Mäurer und Polizeipräsident Müller nehmen Stellung zum Bericht des Sonderermittlers

10.04.2015

Nach Auswertung des von Sonderermittler Dietrich Klein (Leitender Oberstaatsanwalt a.D.) zu dem Polizeieinsatz vom 27. Februar bis zum 1. März 2015 vorgelegten Berichtes (Zusammenfassung/Auszüge s. Anlage) nehmen Innensenator Ulrich Mäurer und Polizeipräsident Lutz Müller wie folgt Stellung:

Gesamtbewertung

  • Die Sicherheitsbehörden haben die Gefährdungslage zutreffend eingeschätzt.
  • Die hierauf gegründete polizeiliche Einsatzkonzeption war richtig.
  • Die polizeilich eingeleiteten Maßnahmen hinsichtlich der offenen Präsenz im Innenstadtbereich sowie an der Synagoge waren angemessen und verhältnismäßig.
  • Die Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) sowie bei zwei Beschuldigten war notwendig.
  • Relevante Informationen zur Verifizierung der Gefährdungseinschätzung, zu Personen bzw. Personengruppen sowie zu Waffen im Rahmen des Einsatzes konnten nicht ermittelt werden.

Fehler

  • Lückenhafte Observation des IKZ vor der Durchsuchung aufgrund mangelhafter Abstimmung und fehlender Auftragsdokumentation bzw. -kontrolle zwischen Polizeiführer, Stab und beteiligten Einsatzabschnitten (EA)
  • unverhältnismäßig lange Ingewahrsamnahme und Überprüfung einer Familie
  • die mangelhafte Durchsuchung eines Fahrzeuges sowie der Arbeitsstelle von Beschuldigten durch nicht sachgerechte Entscheidungen
  • nicht beabsichtigte Aushändigung eines Handys an einen Beschuldigten nach Abschluss der Maßnahmen.

Ursachen

  • Strukturelle Defizite bezüglich des Informationsflusses sowohl innerhalb des EA Ermittlungen als auch zwischen dem EA Ermittlungen und dem Führungsstab/ Polizeiführer, die Qualität der strukturierten Weitergabe und Dokumentation relevanter Informationen
  • eine der komplexen Aufgabenvielfalt nicht entsprechende Struktur, Stärke und Leitung des EA Ermittlungen
  • rudimentäre bzw. verspätete Dokumentation und Steuerung von Informationen zu Ermittlungserkenntnissen, Aufträgen, Einsatzbesprechungen, Entscheidungen, Entscheidungsgründen oder Bewertungen
  • mangelnde Verinnerlichung der gegenüber der Alltagsorganisation veränderten Abläufe und Steuerungswege innerhalb einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO)
  • die nicht ausreichende Regelungstiefe der vorgeplanten BAO-Gold für die Lage "Gefahr eines Anschlages" gegenüber sonstigen Planentscheidungen.

Konsequenzen

In der Gesamtbewertung des Berichtes wird deutlich, dass neben einer grundsätzlich stringenteren Kommunikation und Dokumentation, das Zusammenspiel zwischen der Gesamteinsatzleitung und dem EA Ermittlungen sowie der Organisation und Ausgestaltung des EA Ermittlungen besondere Bedeutung zuzumessen ist.

Um die hier festgestellten Mängel zu beseitigen und die notwendigen Handlungskompetenzen sowie Routinen für die Schlüsselfunktionen sowie tragenden Prozesse bei komplexen Lagen zu optimieren, werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Der Einsatzabschnitt Ermittlungen wird künftig unmittelbar von der Leitung der Kriminalpolizei geführt und nicht wie bisher durch den Leiter der Abteilung, der verantwortlich für das zugrunde liegende Ermittlungsverfahren ist. Es wird eine angemessen ausgestattete Befehlsstelle eingerichtet. Die personelle Ausstattung des EA Ermittlungen wird für komplexe Lagen künftig verstärkt.
  • Zur Unterstützung des Polizeiführers werden zusätzliche Kräfte eingesetzt, die ausschließlich mit der Kontrolle der Bearbeitung erteilter Aufträge in den Einsatzabschnitten, der Qualität von Auftragsvergaben und der lückenlosen Dokumentationen beauftragt sind.
  • Übungen werden verpflichtend und regelmäßig durchgeführt.

In Abstimmung mit dem Senator für Inneres werden die vorgenannten Arbeitspakete konkretisiert und unter Federführung des Polizeivizepräsidenten bis zum 30. Juni 2015 innerhalb der Polizei Bremen umgesetzt sowie anschließend der staatlichen Deputation für Inneres und Sport vorgestellt.

PDF-Download (pdf, 232.7 KB) Anlage: Zusammenfassung des Berichts des Sonderermittlers.