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Der Senator für Inneres und Sport

Kuno Böse: „Sprach-Losigkeit verhindert Integration“

29.11.2001

Innensenator stellt neues Verfahren für Einbürgerungs-Sprachtests bei den Volkshochschulen vor – Kritik am Regierungsentwurf zum Zuwanderungsgesetz

Innensenator Dr. Kuno Böse hat heute (28.11.) auf einer Pressekonferenz das neue Verfahren zur Überprüfung der Sprachkenntnisse im Einbürgerungsverfahren vorgestellt. Seit Beginn des vorigen Jahres sind ausreichende Deutschkenntnisse Voraussetzung für eine Einbürgerung. Sofern die Sprachkenntnisse nicht schon auf andere Weise nachgewiesen sind, ist ein Sprachtest durchzuführen. Diese Tests werden künftig im Auftrag des Senators für Inneres, Kultur und Sport von den Volkshochschulen (VHS) in Bremen und Bremerhaven durchgeführt. Bremens VHS-Leiterin Dr. Barbara Loer erläuterte bei der Pressekonferenz das Testverfahren. Geprüft wird auf Grundlage des sogenannten Berliner Modells. Dabei handelt es sich um ein Testverfahren, das von der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit Volkshochschulen entwickelt wurde und bereits seit März vergangenen Jahres in Berlin erfolgreich eingesetzt wird.


Innensenator Böse hob die grundlegende Bedeutung ausreichender Sprachkenntnisse für die Integration hervor: „Ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache wird es Eingebürgerten nicht gelingen, in unserer Gesellschaft Fuß zu fassen und heimisch zu werden. Sprach-Losigkeit verhindert Integration.“ Mit dem Sprachtest Deutsch stehe nun ein optimiertes Instrument zur Überprüfung der Sprachkenntnisse zur Verfügung. „Wir machen das Verfahren professionell und einheitlich“, so Böse. Professionell werde es, weil es in die Hände von erfahrenen Sprachlehrern der Volkshochschulen gelegt werde, einheitlich deshalb, weil ein standardisierter Test zum Einsatz komme.


Für den Berliner Test habe man sich aus zwei Gründen entschieden: Zum einen stelle er höhere Anforderungen als Testmodelle aus anderen Bundesländern. Böse: „Die Einführung des standardisierten Sprachtests wird die bestehenden Prüfungsstandards deutlich verschärfen.“ Man könne jedoch auch viel verlangen, weil die ernsthaft Integrationswilligen von sich aus ein großes Engagement im Erlernen der Sprache zeigen würden. „Indem wir sie fordern, fördern wir die Richtigen“, so Böse. Zum anderen sei der Berliner Test kostengünstiger und objektiver durchzuführen als andere Modelle.


„Zuwanderungsgesetzentwurf des Bundes wird Integrationszielen nicht voll gerecht“


Innensenator Dr. Böse ging auch auf die aktuelle Debatte um das Zuwanderungsgesetz ein. „Integration ist kein Anhängsel des Ausländerrechts. Integration ist die Stelle, an der wir gestaltend das künftige Gesicht unserer Gesellschaft bestimmen können und müssen“, so Böse. Der Regierungsentwurf werde dem nur unzureichend gerecht. „Es ist nicht verständlich, wie im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes Integrations-Programme geschaffen werden, ohne Überlegungen zu deren Realisierung und Finanzierung darzustellen.“ Mit den vorgesehenen Integrationskursen werde eine erhebliche Kostenlast verbunden sein. Dies sei unvermeidbar, denn Integrationsförderung sei nicht zum Nulltarif zu haben „Das Problem liegt darin, daß die alles entscheidende Kostenfrage schlicht verdrängt wird“, so Böse. Die Verteilung der Kosten auf Bund und Länder werde nicht gesetzlich geregelt. Der Bund sage lediglich in der Gesetzesbegründung eine Beteiligung an den Kosten einzelner Kurse zu, die Integrationskosten für alle bereits hier lebenden Ausländer würden aber vorrangig auf die Länder abgewälzt. Obendrein würden viel zu optimistische Kostenprognosen zugrunde gelegt. Böse: „Es hat keinen Zweck, vor der Realität die Augen zu verschließen und unverbindliche Versprechungen abzugeben.“ So bestehe die Gefahr, daß sich alle schönen Integrations-Vorsätze unmerklich in Luft auflösten. „Wir brauchen eine offene und realistische Diskussion über die Kostenfrage, und wir brauchen anschließend klare gesetzliche Festlegungen“, so Böse.


Weiterhin sei auch das Integrationskurs-Konzept des Regierungsentwurfs nicht ausreichend ausgestaltet. Eine Teilnahmeverpflichtung bestehe demnach nur für diejenigen, die ihre Aufenthaltserlaubnis seit weniger als fünf Jahren besitzen. Böse: „Damit wird der Großteil noch nicht integrierter Ausländer in Deutschland nicht erfaßt. Das drängende Problem von Parallelgesellschaften kann so nicht gelöst werden.“ Zudem solle nach den Vorstellungen der Bundesregierung schon bei Fähigkeit zu einfacher mündlicher Verständigung eine Teilnahmeverpflichtung entfallen. „Solche einfachen Verständigungsmöglichkeiten sind jedoch keinesfalls ausreichend, um als gleichberechtigtes Glied der Gesellschaft am öffentlichen Leben teilhaben zu können“, so Böse. Die Nichtteilnahme an verpflichtenden Integrationskursen solle nur völlig unzureichend sanktioniert werden, indem sie bei der Entscheidung über Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „berücksichtigt“ werde. Böse: „Diese sehr weiche Formulierung wird keine Wirkungskraft entfalten können.“ Die Weigerung, an Integrationskursen teilzunehmen, sei als eindeutige Entscheidung des Zuwanderers gegen seine Integration zu werten. „Diese eindeutige Entscheidung muß auch eindeutige Konsequenzen haben.“