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Der Senator für Inneres und Sport

Zulassungen für Freimarkt und Weihnachtsmarkt 1998 korrekt
Verwaltung hat ordnungsgemäß abgewogen

21.10.1999

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport teilt mit:

Die Zulassungen der Schausteller für Freimarkt und Weihnachtsmarkt sind wie in allen anderen Jahren auch 1998 korrekt vorbereitet, abgewogen und entschieden worden. Das ergibt die Aktenlage für die beiden Veranstaltungen.

Hinsichtlich der Zulassung des Schausteller Klaus R. zum Freimarkt 1998 gab es nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn Überlegungen, die vom Stadtamt bereits erteilte Zulassung zu widerrufen. Hier gab es in der Innenverwaltung unterschiedliche Auffassungen, wie zu verfahren sei, die abgewogen und im Rahmen des Ermessens entschieden worden sind.

Die Zulassung zum Weihnachtsmarkt 1998 war durch das Stadtamt bereits erteilt, als die Festnahme von Klaus R. am 16.10.1998 erfolgte. Der Marktausschuss wurde auch anschließend vom Senator für Inneres in drei Sondersitzungen beteiligt.

Nach der Aktenlage haben die Marktverwaltung sowie die Behörde des Senators für Inneres einschließlich der Behördenleitung ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt. Die Verwaltung hat die Beschlüsse des Marktausschusses umgesetzt.