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Gemeinsame Presseerklärung

Pfeiffer und Scherf unterzeichnen Staatsvertrag über gemeinsames Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen

06.12.2001

Der Justizminister des Landes Niedersachsen und der Senator für Justiz und Verfassung des Landes Bremen teilen mit:

Am Montag, 10. Dezember, unterzeichnen der Bremer Bürgermeister und Justizsenator Dr. Henning Scherf und Niedersachsens Justizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer in Hannover einen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landessozialgerichts Niedersachsen – Bremen. Mit der Schaffung dieses gemeinsamen Obergerichts soll mehr Bürgernähe entstehen. Hiervon profitieren insbesondere die Menschen aus dem Nordwesten Niedersachsens, die künftig nicht mehr zum niedersächsischen Landessozialgericht nach Celle reisen müssen, sondern in der Mehrzahl der Fälle die Zweigstelle des gemeinsamen Gerichts in Bremen aufsuchen können.

Die Medienvertreter sind hiermit herzlich zu diesem Unterzeichnungstermin eingeladen. Er findet statt um 15.45 Uhr im Nebengebäude des niedersächsischen Justizministeriums, Hannover, Am Waterlooplatz 5a, Besprechungssaal A 209, 2. Stock.

Durch die Schaffung eines gemeinsamen Landessozialgerichts der beiden Länder wird nunmehr ein weiterer bedeutender Stein in das Mosaik der Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und Bremen eingefügt, der nicht nur praktischen Nutzen mit sich bringt, sondern der auch ein besonderes Symbol für den Zusammenhalt und die erfolgreiche Kooperation der beiden Länder darstellt. Kürzere Wege als bisher zum Landessozialgericht Celle bedeuten für die Rechtsuchenden aus Nordwestniedersachsen nicht nur eine Zeit- und Kostenersparnis. Vielmehr können die Termine so gelegt werden, dass mehr Zeit für Erörterungen mit den Verfahrensbeteiligten bleibt. Das steigert die Akzeptanz der Entscheidungen.

Gleichzeitig wird der Gerichtsstandort Bremen aufgewertet. In der zukünftigen Zweigstelle des gemeinsamen Landessozialgerichts werden mehr als doppelt so viele Richterinnen und Richter tätig sein als jetzt im Landessozialgericht Bremen. Das fördert den fachlichen Meinungsaustausch und die Spezialisierungsmöglichkeiten.

Für die niedersächsischen Richterinnen und Richter der Bezirke Aurich, Oldenburg und Stade wird eine Erprobung beim Landessozialgericht sowie die Bewerbung oder Versetzung auf eine dortige Beförderungsstelle attraktiver, weil sie ihren bisherigen Wohnort beibehalten können. Der Justizstandort Celle wird nicht geschwächt; die Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Bremen wird durch die Einrichtung einer justizinternen Führungsakademie in Celle ausgeglichen werden.

Bereits seit vielen Jahren kooperieren Niedersachsen und Bremen intensiv, erfolgreich und zum beiderseitigen Nutzen – freilich unter Wahrung ihrer jeweiligen staatlichen Eigenständigkeit. So konnte die Gemeinsame Lan-desplanung intensiviert und auf vielfältigen Politikfeldern die regionale Kooperation im Nordwestraum unter Nutzung von Synergieeffekten verbessert werden. Das gilt in besonderem Maße für die Justizverwaltungen. Sie haben bislang insbesondere in den Bereichen des Justizvollzugs, der Ausbildung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) eng und erfolgreich zusammen gearbeitet.