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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

460 Euro im Jahr von der Pflegeversicherung

22.01.2007

Neue Informationsbroschüre für pflegende Angehörige erschienen

„Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf“ ist der Titel einer Informationsbroschüre, die der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales herausgibt. Sie ist entstanden in Kooperation mit der Demenz Informations- und Koordinationsstelle „DIKS“. Die Bremer Pflegekassen unterstützen diese Veröffentlichung.

Die Broschüre richtet sich an Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die infolge von Krankheit oder geistiger Behinderung ihr eigenes Verhalten nicht mehr angemessen steuern können und deshalb einen erheblich erhöhten Betreuungsbedarf haben. Insbesondere pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind hohen persönlichen Belastungen ausgesetzt. 460 Euro im Jahr können als zusätzliche Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege gezahlt werden. Darauf macht das Heft aufmerksam.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b des Sozialgesetzbuches XI werden bundesweit nur zu rund 10 Prozent der kalkulierten Bedarfsfälle in Anspruch genommen. Im Wesentlichen ist Unkenntnis über diese Leistung die Ursache dafür. Tatsächlich kann die Inanspruchnahme der zugelassenen Angebote die Situation pflegender Angehöriger deutlich erleichtern.

Die Broschüre informiert über die Rechtslage und über die verschiedenen Angebote, zum Beispiel Tagespflege, die mit der Leistung in Anspruch genommen werden können. Für Bremen und Bremerhaven erscheint jeweils ein eigenes Heft.

Es ist erhältlich bei den Dienstleistungszentren, bei den Pflegekassen, bei Beratungseinrichtungen und liegt aus bei Einrichtungen der ambulanten Altenhilfe sowie bei vielen Pflegediensten. Als Download ist es von der Website des Sozialsenators zu bekommen: www.bremen.de/sozialsenator.