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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neues Kindergartenjahr ab August 2007: Eltern um Anmeldungen vom 9. bis 24. Januar gebeten

04.01.2007

In diesen Tagen Anfang Januar erhalten alle Eltern in Bremen, deren Kinder im Jahr 2007 drei Jahre alt werden, einen Brief mit den Informationen, die für die Anmeldung im Kindergarten notwendig sind. Zusätzlich ist ihm die „Eintrittskarte“ – der Kindergartenpass – beigelegt. Auf diesem ist der Name des Kindes und eine Nummer vermerkt. Anmeldeformular und Kindergartenpass müssen zusammen im Kindergarten für eine Anmeldung abgegeben werden. Im Informationsbrief sind auch alle Ansprechpartner/innen in den jeweiligen Stadtteilen und ihre Telefonnummern vermerkt.

Alle drei- bis sechsjährigen Kinder haben in Bremen Anspruch auf eine werktäglich vierstündige Betreuung und somit ab ihrem dritten Geburtstag die Möglichkeit, eine der 242 Bremer Kindertageseinrichtungen der Stadt, der Kirchengemeinden, der Wohlfahrtsverbände oder der Eltern-Vereine zu besuchen. Außerdem gibt es Betreuungsangebote im Umfang von fünf, sechs, sieben und acht Stunden.

Bei der Anmeldung und Auswahl des Kindergartens sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Eltern sollten sich in verschiedenen Kindertageseinrichtungen informieren lassen, sich über die unterschiedlichen Betreuungsangebote ein Bild machen und dann entscheiden, wo ihr Kind am besten aufgehoben ist.

  • Das Kind kann nur in einem Kindergarten angemeldet werden.

  • Der Kindergartenpass wird dringend zur Anmeldung benötigt. Er sollte deshalb zur Anmeldung mit in den Kindergarten genommen werden.

  • Die Anmeldezeit vom 9. bis 24. Januar 2007 sollte genutzt werden, wenn das Kind den Kindergarten ab dem 1. August 2007 besuchen soll. Viele Einrichtungen bieten so genannte „Schnupperstunden“ an, fragen Sie in den Kindergärten ihrer Umgebung danach.

  • Möchte man ein 3-jähriges Kind zu einem anderen Termin als dem 1. August 2007 anmelden, sollte dies drei Monate vorher geschehen, damit notwendige Plätze frühzeitig eingeplant werden können.

  • Da in jeder Einrichtung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist es sinnvoll, im Aufnahmeantrag weitere Kindergärten zu nennen, die für eine Betreuung des Kindes ebenfalls in Frage kommen.

  • Behinderte Kinder, sowie Kinder, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, werden im Kindergarten gemeinsam mit anderen Kindern betreut und gefördert. 58 Kindergärten in der Stadtgemeinde sind „Schwerpunkteinrichtungen“ und zuständig für die Frühförderung von drei- bis unter sechsjährigen Kindern.

  • Alle Beteiligten werden sich darum bemühen, den Eltern einen Platz im gewünschten Kindergarten anzubieten. Dies wird jedoch – wie in den Vorjahren – wegen der unterschiedlichen Größen der Einrichtungen nicht immer möglich sein. Wenn Eltern es wünschen, wird ihnen dann ein Platz in einem Kindergarten in der Nähe angeboten.

Beginn und Ende eines Kindergartenjahres verlaufen parallel zum Schuljahr. Es beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Damit werden einheitliche und verlässliche Abläufe sichergestellt.