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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremens Jugend- und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Hilfenetz für Kinder so engmaschig wie möglich gestalten“

27.11.2006

Jugendministerkonferenz legt bei Sondersitzung Maßnahmenkatalog vor

Einstimmig haben die Jugend- und Familienministerinnen und –minister der Länder während einer Sondersitzung in Berlin am 24. November unter dem Titel „Kinder schützen – Familien fördern“ ein umfangreiches Handlungskonzept beschlossen. Darin wird mit Nachdruck auf die besondere Verantwortung des Staates, aber auch des Gemeinwesens hingewiesen, das Kindeswohl zu schützen. Zu dem wird an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, nach der Devise „Hinschauen und nicht Wegschauen“ dazu beizutragen, Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung aufzudecken und zu verhindern.

Unter anderem sind sich die Ministerinnen und Minister darin einig, dass ein wirksamer Kinderschutz ein frühes, offenes, niedrigschwelliges und wohnumfeldbezogenes Hilfeangebot für Familien erfordert. Als besonders wichtig wird es auch angesehen, ein möglichst frühes Angebot von Hilfen an Schwangere und Eltern von Neugeborenen bereit zu halten. Die Konferenz setzt sich außerdem dafür ein, dass bis zum Jahre 2010 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung steht. Es soll geprüft werden, ob in der Ausbauphase dazu Kindern aus sogenannten Risikofamilien ein Vorrang bei der Platzvergabe eingeräumt werden kann.

Um die beschlossenen Vorschläge erfolgreich umzusetzen, strebt die Konferenz eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Kommunalen Spitzenverbänden unter Beteiligung des Bundes an mit dem Ziel, gemeinsame Empfehlungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinderschutzes und zur Verbesserung des Hilfesystems zu erstellen.

Bremens Jugend- und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter:“ Wir werden unsere Linie auf der Grundlage der Konferenzbeschlüsse strikt weiterverfolgen, das Maßnahmen-Paket zur Früherkennung beziehungsweise zur Verhinderung von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen durch sinnvolle Handlungsweisen zu ergänzen, um das Hilfenetz so engmaschig wie möglich zu knüpfen. Das Kindeswohl hat für uns oberste Priorität. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Kinder – soweit es von staatlicher Seite aus möglich ist – zu schützen.“

Der Antrag der Länder Bremen, Hessen und Saarland im Bundesrat zur verpflichtenden Teilnahme von Kindern an Früherkennungs-Untersuchungen ist heute an die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden.