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Blauzungenkrankheit gefährdet Wiederkäuer – Keine Gefahr für Menschen

23.08.2006

Alle Schafe, Ziegen und Rinder im Lande Bremen müssen gemeldet sein

Am 18. August 2006 wurde die Blauzungenkrankheit im Dreiländereck Deutschland, Belgien, Niederlande in Kerkrade bei Schafen und Ziegen festgestellt. Am vergangenen Wochenende haben sich auch Fälle in Deutschland bestätigt. Betroffen sind die Kreise Aachen und Düren. In einem Umkreis von 150 Kilometern dürfen aus diesen Bereichen keine Wiederkäuer an andere Orte gebracht werden.


Die Viruserkrankung befällt Schafe, Ziegen, Rinder und auch bestimmte Wildwiederkäuer. Nach einer Inkubationszeit von drei bis sieben Tagen verursacht das Virus Fieber, Lahmheiten, deutliche Blutansammlungen unter der Haut und – wie der Name der Seuche angibt – eine Blaufärbung der Zunge. Die befallenen Schafe und Ziegen sterben meist nach zwei bis acht Tagen. Bei Rindern sind leichte klinische Erscheinungen zu sehen und es sterben etwa fünf Prozent der Tiere. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, das bedeutet, dass Tierhalter, die verdächtige Symptome an ihren Tieren feststellen, dieses unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt mitteilen müssen.


Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch Mücken übertragen. Der Genuss von Fleisch, Milch oder Milchprodukten stellt keinerlei Gesundheitsgefahr für Menschen dar.


Grundsätzlich müssen die Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und Gehegewild – selbst wenn es sich um ein Einzeltier handelt – die Haltung nach der Viehverkehrsverordnung beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) anzeigen. So fordert der LMTVet des Landes Bremen alle Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und anderen (Wild-)Wiederkäuern auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421/361-4035 für Bremen, beziehungsweise 0471/596-13883 für Bremerhaven nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit lediglich ein oder zwei Tieren.


Weiter ist es für die Veterinäre wichtig zu erfahren, welche Rinder-, Schaf-, Ziegen oder Gehegewildhaltungen seit dem 1. Mai 2006 Tiere aus den Niederlanden, aus Belgien oder aus der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen oder dem Kreis Düren erhalten haben. Die Halter werden gebeten, sich umgehend beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst zu melden. Dies gilt auch für Hobbyhalter.


Bitte an die Redaktionen:
Die Redaktionen werden herzlich gebeten, den Hinweis des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes auf die Meldepflicht zu veröffentlichen. Vielen Dank.