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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Gesetzentwurf zur Beratung Schwangerer

20.12.2005

Aus der heutigen Senatssitzung:

Der Senat hat heute (20.12.2005) den Entwurf eines Gesetzes über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beschlossen. Im Land Bremen existiert bisher kein Landesgesetz, das die Bestimmungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes des Bundes ergänzt und ausfüllt. Landesrechtliche Regelungen über die Beratung schwangerer Frauen, über die Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen und über die Zulassung von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind bisher in Richtlinien gefasst. Nicht geregelt sind bislang die Rangfolge der Beratungsstellen bei der Förderung im Falle eines Überangebots von Berater/innen sowie Einzelheiten zum Umfang der Förderung. Mit dem Gesetzentwurf für das Land Bremen werden die Vorgaben des Bundesgesetzes sowie die dazu ergangene Rechtsprechung umgesetzt. Es regelt auch die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Beratungsstellen und den Umfang der Förderung.


Hintergrund der Gesetzesvorlage ist eine Entscheidung des Bundsverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004, dem sich das Oberverwaltungsgericht Bremen in einem Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und den Caritas-Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven angeschlossen hat. Demnach darf eine staatliche Förderung auch bei einem Überangebot nur dann abgelehnt werden, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich dahingehend, dass ab 2006 auch die Caritas-Beratungsstellen für insgesamt fünf Jahre gefördert werden.


Im Land Bremen sind die drei Beratungsstellen von Pro Familia und die Beratungsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche 2005 mit 699.000 Euro gefördert worden. Dieser jeweilige Anschlag für die Jahre 2006 und 2007 soll nach dem Beschluss des Senats erhöht werden um den Mehrbedarf für die Förderung der Caritas-Beratungsstellen.


Beratungsstellen von Pro Familia und Caritas sind auch in Bremerhaven ansässig. Der Senat geht davon aus, dass die Wohnortnähe der Beratung auch in Zukunft für beide Stadtgemeinden des Landes sichergestellt ist.


Der Senat leitet den Gesetzentwurf an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) weiter, die darüber entscheidet.