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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Landeseinheitlicher Basisfallwert 2005 genehmigt

29.07.2005

Grundlage für einheitliche Preisgestaltung in den Krankenhäusern gelegt


Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat auf Antrag der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e.V. die Festsetzung des landesweit geltenden Basisfallwerts für den Pflegesatzzeitraum 2005 genehmigt. Er beträgt 2.915 Euro und wurde zuvor durch einstimmigen Beschluss der Schiedsstelle für die Festlegung der Krankenhauspflegesätze festgelegt. Der Bundesgesetzgeber hat geregelt, dass die Selbstverwaltung, wenn sie sich nicht einigen kann, wie in die-sem Fall, eine Einigung über die Schiedsstelle herbeiführt.

Damit wird für die Krankenhäuser des Landes die Grundlage gelegt für den Über-gang zu einer einheitlichen Preisgestaltung ab 2009. Bis dahin sollen die derzeit noch krankenhausindividuell unterschiedlichen Preise an diesen einheitlichen Lan-despreis angeglichen werden. Dies geschieht mit Hilfe der Einführung von DRGs (Diagnosis Related Groups). Es handelt sich bei den DRGs um krankheitsbezogene Fallgruppen. Sie sind mit durchschnittlichen Kostenpunkten versehen, sogenannten Bewertungsrelationen. Diese gelten bundesweit und mit dem nun für Bremen gefun-denen einheitlichen Basisfallwert multipliziert ergeben sie den endgültigen Preis für die Krankenhausbehandlung. So kann man davon ausgehen, dass eine „normale“ Blinddarmoperation zukünftig in allen Krankenhäusern des Landes Bremen gleich viel kostet, nämlich ca. 2.104 € (2.915 € * 0,722 Bewertungsrelation).

Der Startschuss in die Konvergenzphase, so nennt der Gesetzgeber diese Phase der Preisangleichung, ist für die Bremer Krankenhäuser damit gefallen. Ein Erfolg der Selbstverwaltung, so Senatorin Röpke. Sie sei in der Lage gewesen, in schwierigen Verhandlungen einen tragfähigen und rechtlich nicht zu beanstandenden Kompro-miss zu finden und die im Gesetz vorgesehene Ersatzvornahme durch den Bund zu verhindern.

Der durchschnittliche landeseinheitliche Preis für Krankenhausleistungen in Bremen liegt damit im Ländervergleich hinter Berlin (3085 €), Hamburg (2971 €), Saarland (2930 €) und Rheinland Pfalz (2928 €) an fünft höchster Stelle. In Niedersachsen liegt er bei 2.784 €.

Senatorin Röpke: „Schwer wird es für die Krankenhäuser, die zukünftig bei gleicher Leistung und hoher Qualität geringere Erlöse erwirtschaften werden, weil ihre kran-kenhausindividuellen Preise im Jahr 2005 über dem genehmigten Landespreis lie-gen, an den sie sich bis 2009 anpassen müssen.“

Nach einer Einschätzung aus dem Haus der Gesundheitssenatorin handelt es sich in Deutschland um etwa 460 überwiegend größere Häuser, bzw. Schwerpunktklinika. In Bremen sind das Klinikum Bremen-Mitte, das Klinikum Bremen-Ost und das Klinikum Links der Weser betroffen.