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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neues aus der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz 1 gilt seit dem 1. Januar 2015

Achtung Redaktionen: Terminhinweis mit der herzlichen Bitte um Ankündigung

22.01.2015

Seit 1. Januar 2015 ist das neue Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Pflegealltag von Pflegebedürftigen, Pflegekräften und Angehörigen zu verbessern.

Angehörige des Pflegestützpunktes im Land Bremen geben in Vorträgen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung, das Antragsverfahren und über die konkreten Änderungen und Neuerungen im Pflegegesetz. Ein Schwerpunkt des Vortrages werden die Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (wie z.B. durch Demenz) sein.

Der nächste Vortrag findet statt am Mittwoch, 25. Februar 2015, um 18 Uhr,
im Pflegestützpunkt, Zum Alten Speicher 1-2 (Einkaufszentrum Haven Höövt), 2. Obergeschoss.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung unter Telefon: 0421/696241-0 wird gebeten.

Für Pressenachfragen:
Pflegestützpunkt Land Bremen, Telefon: 0421/696241-0
bremen-nord@bremen-pflegestuetzpunkt.de