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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Hörprüfung für alle Neugeborenen im Lande Bremen

17.05.2004

Gesundheitssenatorin Röpke: Hörschäden sollen so früh wie möglich erkannt und behandelt werden

1 bis 2 von 1000 Kindern kommen in Deutschland mit einer schweren Hörstörung zur Welt. Im Land Bremen mit jährlich rund 8.500 Geburten sind dies somit 8 bis 16 Kinder, das heißt im Durchschnitt 1 Kind pro Monat. Häufig wird die Schwerhörigkeit zu spät erkannt, meist erst nach über zwei Jahren. Dies kann sich negativ auf die gesamte Entwicklung des Kindes auswirken, denn die Folge ist häufig das verzögerte und eingeschränkte Lernen der Sprache.


Gesundheitssenatorin Karin Röpke: „Mit der Einführung eines flächendeckenden Hör-Screenings für sämtliche Neugeborenen im Lande Bremen wollen wir erreichen, dass ein Hörschaden frühzeitig erkannt und behandelt wird und somit den negativen Folgen entgegengewirkt werden kann.“


Um die Einführung des Hör-Screenings im Lande Bremen vorzubereiten, wurde nach Angaben der Senatorin von ihrem Ressort eine Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die eine Konzeption erarbeitet hat und das Projekt weiterhin begleiten wird. Die Gruppe setzt sich zusammen aus Fachleuten des Ressorts, Vertreter/innen der Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin, für Gynäkologie und Geburtshilfe, für Hals-Nasen-Ohren-(HNO)-Krankheiten, niedergelassenen HNO- und Kinderärzten sowie Fachärzten für Hörstörungen bei Kindern (Pädoaudiologen). Beteiligt ist auch das Gesundheitsamt. Das Verfahren ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt.


Das Hör-Screening gab es bisher bereits generell im Klinikum Links der Weser und in anderen Kliniken bei sogenannten Risiko-Kindern. Nunmehr werden in allen Krankenhäusern des Landes Bremen mit Geburtshilfe-Stationen zunächst in einer Probephase alle Neugeborenen mit dem Einverständnis der Eltern der Hörprüfung unterzogen. Der Test ist kostenlos. „Es ist gewährleistet“, so Senatorin Röpke, „dass im Anschluss an die Screening-Untersuchung bei einem auffälligen Befund der nachbehandelnde Kinderarzt entsprechend informiert wird, beziehungsweise in Absprache mit den Eltern diese so bald wie möglich einen niedergelassenen HNO-Arzt oder Pädaudiologen aufsuchen.“


Das Hör-Screening erfolgt über die apparative Ableitung von so genannten "otoakustischen Emissionen" (OAE). Konkret heißt dies: Bei der Untersuchung wird dem Ohr über einen kleinen Stöpsel, der locker in den äußeren Gehörgang gesteckt wird, ein Ton von circa 70 Dezibel (zum Vergleich: Eine normale Unterhaltung ist ca. 65 Dezibel laut) zugeführt. Die Hörschnecke im gesunden Ohr sendet als Antwort diesen Ton zurück. Dieser Ton wird von dem Gerät registriert. Ist er vorhanden, so funktioniert die Hörschnecke. Die Untersuchung ist unkompliziert, dauert nur wenige Minuten und ist für das Kind nicht belastend. Hörstörungen werden durch diese Untersuchung rechtzeitig erfasst. Das Ressort für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat im Jahr 2003 rund 19.000 Euro für die Beschaffung der OAE-Geräte zur Verfügung gestellt. Jedes Krankenhaus verfügt dadurch zwischenzeitlich über ein solches Gerät. Die übrigen Leistungen wie beispielsweise die Schulung des Personals, die Untersuchung selbst, Wartung der Geräte, Dokumentation und Korrespondenz übernehmen die Kliniken. Senatorin Röpke: „Ein vorbildliches Engagement, für das ich mich herzlich bedanke.“