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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen für Änderungen im Leistungsgesetz für Asylbewerber

07.05.2004

Asylbewerber erhalten nach der jetzigen rechtlichen Lage drei Jahre lang Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) in Höhe von 75 Prozent des Sozialhilfesatzes. Danach bekommen sie die volle Sozialhilfe. Diese gesetzlich geregelte Erhöhung gilt erst seit Juni 2000.


Die Initiative Bremens im Bundesrat, die Regelung zu streichen und somit auf die Erhöhung nach drei Jahren zu verzichten, geht auf eine Vereinbarung im Bremer Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU zurück. Die Umsetzung würde bedeuten, dass Bremen jährlich rund 1,5 Millionen Euro spart.


Sozialsenatorin Karin Röpke: „Die Initiative ist ausschließlich der finanziellen Not des Landes Bremen geschuldet. Grundsätzlich setze ich darauf, dass es gelingt, die Asylverfahren zu beschleunigen, damit eine Ausreise von nicht anerkannten Bewerbern innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes erfolgt. Der Kreis derjenigen Personen, die länger als 36 Monate geduldet werden, würde dann möglichst klein bleiben.“