Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremens Spielhäuser weiter in städtischer Hand

19.12.2002

Deputation für Soziales, Jugend und Senioren: Keine Übergabe an freie Träger

Die neun kommunalen Spielhäuser in der Stadt Bremen sollen auch weiterhin in städtischer Hand bleiben. Das beschloss gestern (18. Dezember 2002) die Deputation für Soziales, Jugend und Senioren auf Vorschlag der Abgeordneten Frank Pietrzok (SPD) und Karl Uwe Oppermann (CDU).


Sozialsenatorin Karin Röpke begrüßte diesen Beschluss: „Die Spielhäuser sind wichtige Einrichtungen in sozialen Brennpunkten unserer Stadt und verdienen unser besonderes Augenmerk.“


Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Stelleneinsparungen im Bereich des Amtes für Soziale Dienste war geprüft worden, ob die Spielhäuser in freier Trägerschaft weitergeführt und die jetzt dort Beschäftigten - öffentlich Bedienstete - in Kindertagesheime wechseln können. Auf jeden Fall sollten die Spielhäuser weiter bestehen bleiben.


Die intensive Prüfung hatte ergeben, dass Einschränkungen beziehungsweise Kürzungen im Bereich der Spielhäuser nicht möglich sind. Die Deputation nahm deshalb zur Kenntnis, dass das Amt die Überlegung nicht weiter verfolgt, die Spielhäuser eventuell an freie Träger zu übergeben. Sie sollen vielmehr kommunale Einrichtungen mit eigenem Personal bleiben. Die Deputation forderte die Verwaltung auf, es wie bisher bei zehn Beschäftigten zu belassen.


Die Spielhäuser sind Orte für Kinder und Jugendliche, die sich dort mit Gleichaltrigen treffen, spielen und lernen können. Sie sind auch Begegnungsstätte für Eltern, die sich weder an den Kosten beteiligen noch sonstige Verpflichtungen eingehen müssen.