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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitgeber müssen Heimarbeitsplätze melden

04.12.2002

Alle Arbeitgeber/innen, die in diesem Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bis zum 31. Januar 2003 anzeigen.


Die für die Meldungen vorgeschriebenen Listenvordrucke sind bei der senatorischen Behörde, Doventorscontrescarpe 172 (Block D), 28195 Bremen, und bei den Gewerbeaufsichtsämtern in Bremen und Bremerhaven erhältlich.


Einzelheiten über die Meldepflicht sind den Amtlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.