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    Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen Steuerfreibetrag geltend machen können -

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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration


Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen Steuerfreibetrag geltend machen können


22.11.2002

Arbeits- und Sozialminister-Konferenz der Länder schließt sich Forderung Bremens an

Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen für ihre pauschale Aufwandsentschädigung von 312 Euro im Jahr bei der Steuer einen Freibetrag geltend machen können. Die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz der Länder (ASMK) hat heute (22.11.2002) in Dortmund auf Antrag von Bremen und Nordrhein-Westfalen den Bundesminister der Finanzen gebeten, dies zu prüfen.


Nach Angaben von Bremens Arbeits- und Sozialsenatorin Karin Röpke begünstigt das Einkommenssteuergesetz unter anderem die nebenberufliche Tätigkeit beispielsweise als Übungsleiter/in, Ausbilder/in oder pädagogische Betreuer/in; Einnahmen aus diesen Tätigkeiten sind bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer und Sozialversicherung freigestellt. Die Senatorin: „Mit unserem Vorstoß wollen wir erreichen, dass auch ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer/innen in diesen Kreis aufgenommen werden.“


Im Lande Bremen gibt es rund 3300 dieser vom Vormundschaftsgericht eingesetzten Betreuer/innen, die die Angelegenheiten von volljährigen Männern und Frauen regeln, wenn diese wegen Krankheit oder einer Behinderung dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Häufig sind es Angehörige, die diese Aufgabe übernehmen.