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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Fortsetzung der Versuche mit Affen unter strengeren Auflagen genehmigt

11.12.2001

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat heute (11. Dezember 2001) dem Institut für Hirnforschung an der Universität Bremen die Genehmigung erteilt, die Untersuchungen zur Funktionsweise des Säugetiergehirns an lebenden Affen (Makaken) fortzusetzen. Die Genehmigung gilt bis zum 12. Dezember 2004 und kann innerhalb dieser Zeit widerrufen werden, wenn alternative Methoden zu den Tierversuchen entwickelt wurden. Dies gilt auch dann, wenn gegen Auflagen verstoßen werden sollte.

Nach dem Tierschutzgesetz sind Tierversuche nur dann erlaubt, wenn sie zum Beispiel aus Gründen des Vorbeugens, Erkennens oder Behandelns von Krankheiten, zur Erkennung von Umweltgefahren oder – wie bei den Bremer Versuchen mit Primaten - für die Grundlagenforschung unerlässlich sind und der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.

Das Gesundheitsressort hat nach Beratung durch die Kommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes (Tierversuchs-Kommission) insbesondere die ethische Vertretbarkeit der Versuche hinterfragt. Weiter hat die Behörde intensiv auch im Austausch mit zuständigen Behörden anderer Länder geprüft, ob es alternative Methoden zu den Tierversuchen im Bremer Institut gibt. Auch unter Berücksichtigung der neuesten Fachliteratur ist die Behörde zu dem Schluss gelangt, dass dies nicht der Fall ist. Zu dem gleichen Ergebnis war die Arbeitsgruppe des Akademischen Senats der Universität Bremen gekommen, die sich mit „Ersatzmethoden zur Reduzierung/Ersetzung der Primatenversuche“ befasste.

Zuletzt wurde eine Veröffentlichung von Professor Nikos K. Logothetis vom Max-Planck-Institut für Biologische Kybernetik in Tübingen ausgewertet. Tierschützer leiten aus der Veröffentlichung ab, dass es sehr wohl alternative Verfahren zu den Tierversuchen gäbe. Im Gespräch mit der Behörde betonte der Wissenschaftler, dass seine beschriebene Methode keinesfalls das sogenannte „invasive“ (eingreifende) Verfahren wie bei den Tierversuchen am Bremer Institut ersetzen könne. Ohne invasive Experimente mit elektrophysiologischen Ableitungen aus dem Gehirn von Makaken sei kein Fortschritt in diesem Grundlagenbereich der Hirnforschung möglich.

Die Genehmigung ist mit weitreichenden Auflagen verbunden. So ist beispielsweise die Behörde sofort davon zu unterrichten, wenn sich entgegen dem Stand des heutigen Wissens Anzeichen dafür ergeben, dass die Versuche ganz oder teilweise durch Messungen mit dem neuen Kernspintomographen der Universität oder durch andere alternative Verfahren ersetzt werden können.

Wissenschaftssenator Willi Lemke hat angekündigt, dass er den Wunsch von Senatorin Hilde Adolf aufgreift, an der Universität erneut eine Arbeitsgruppe anzuregen, die sich mit dem Thema „Ersatzmethoden“ beschäftigt.

Für die kommenden drei Jahre wurde der Einsatz von je sieben Affen im ersten und zweiten Jahr und sechs im dritten Jahr genehmigt (bisher umfasste die Genehmigung ebenfalls 20 Affen, 10 wurden bisher benötigt). Das Institut für Hirnforschung muss jedoch nach jedem Jahr stichhaltig begründen, dass die für das darauffolgende Jahr vorgesehenen Affen tatsächlich gebraucht werden.

Weitere Auflagen in der Genehmigung beinhalten, dass nach jedem operativen Eingriff ein Tierarzt mit speziellen Fachkenntnissen die Makaken untersucht. Der Eingriff selbst muss stets als die tierschonendste Methode anerkannt sein. Ein mit Primaten vertrauter Tierarzt kontrolliert regelmäßig die Gesundheit und das Verhalten der Tiere. Außerdem sind differenzierte Zeiträume für den Einsatz der Affen im Versuch festgelegt. Die Primaten müssen in Bremen in Gruppen und in großen Gehegen gehalten werden, die weit über den gesetzlich vorgeschriebenen europäischen und nationalen Normen liegen.

Senatorin Hilde Adolf begründete die Genehmigung damit, dass die Untersuchungen mit dem Ziel, das Gehirn von Primaten und damit auch das menschliche Gehirn besser zu verstehen, ein wichtiger Bereich der Grundlagenforschung sind und alternative Verfahren zur Zeit nicht zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Versuche könnten z.B. anderen Wissenschaftlern, die sich mit der Erforschung neurologischer Erkrankungen beim Menschen befassen, wertvolle Hinweise für ihre Forschung geben. Sie halte sie deshalb für ethisch vertretbar, wenn alle gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. „Darauf“, so die Senatorin „werden wir streng achten.“