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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Der nächste Winter kommt bestimmt:

23.08.1999

Jetzt Feuerungshilfe bei den Ämtern für Soziale Dienste beantragen

Auch in diesem Jahr können Bremerinnen und Bremer mit geringem Einkommen für den kommenden Winter vom Senator für Soziales eine sogenannte Feuerungshilfe erhalten. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den eingesetzten Brennstoffen und der Haushaltsgröße. Für Ein- bis Zweipersonenhaushalte beträgt die Pauschale z.B. 945 DM bei Kohleheizung und 732 DM bei Ölheizung. Für jede weiter Person, die dem Haushalt angehört, kommt ein Zuschlag von 15 % hinzu, höchstens jedoch 75 %.


Außer diesen Pauschalen können sogenannte Sonderfeuerungshilfen gewährt werden, wenn die Leistungsbezieher in besonders ungünstiger Bausubstanz leben, z.B. in Einfachbauten oder Parzellenhäusern mit nicht isolierten Fenstern.


Auch Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die eine Heizung haben, für die sie monatlich bezahlen, können die Übernahme der Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.


Auskunft über die Einzelheiten gibt der Sozialdienst Wirtschaftliche Hilfen in den Ämtern für Soziale Dienste oder den Ortsämtern, die für den Wohnbereich zuständig sind. Dort gibt es auch die entsprechende Anträge. Es wird gebeten, zur Antragstellung Einkommensnachweise, Rentenbescheide usw. sowie Mietbücher und Personalausweis vorzulegen.


Die Sprechzeiten der Sozialhilfe sind in der Regel montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr. Einige Dienststellen haben abweichende Sprechzeiten bzw. vergeben Termine. Es wird gebeten, sich telefonisch zu erkundigen.