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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialressort unterstützt Vorgehen gegen Asyl-Missbrauch
Senatorin Adolf: Nicht alle in Bremen lebenden Asylbewerber kriminalisieren

28.02.2000

Das Sozialressort wird den Innensenator auch weiterhin darin unterstützen, dass nach Abschluss seiner Ermittlungen gegen Personen, die sich nachweislich unter Angabe einer falschen Nationalität in Bremen aufhalten, die notwendigen Konsequenzen gezogen werden können. Das hat Sozialsenatorin Hilde Adolf heute (28. Februar 2000) betont.

Im Dezember sei bereits vereinbart worden, dass der Senator für Inneres ein Konzept entwickelt zur beschleunigten Bearbeitung, wenn notwendig auch durch den Einsatz von mehr Personal. Das Sozialressort hat zugesagt, nach Vorliegen dieses Konzeptes eine Mitfinanzierung zu prüfen.

"Die laufenden Ermittlungen dürfen aber nicht zu einer Kriminalisierung aller in Bremen lebenden Asylbewerber führen", sagte die Senatorin. Auch deshalb sei es wichtig, dass der Missbrauch unterbunden werde. Die überwiegende Zahl der Asylbewerber in Bremen lebe rechtmäßig hier.

Senatorin Adolf: "Sozialhilfeleistungen sollen die Personen erhalten, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Erwartet wird von diesen dann allerdings, dass sie ihrerseits alles tun, um ihre tatsächliche Situation offenzulegen und die rechtlichen Vorgaben zu beachten."

Die Sozialbehörden zahlen ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend an alle Personen Sozialleistungen, die sich rechtmäßig in Bremen aufhalten und bedürftig sind. Dabei hat das Sozialressort keine eigenen Möglichkeiten, die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes festzustellen, sondern ist auf die Feststellung des Innenressorts angewiesen.

Der Sozialbehörde ist seit längerer Zeit bekannt. dass die Innenbehörde gegen einen größeren Kreis in Bremen lebender libanesischer Kurden ermittelt.

Selbstverständlich habe das Sozialressort ein vehementes Interesse daran, dass Missbrauchsfälle zügig aufgeklärt werden, unterstrich die Senatorin. Entsprechend hätten die zuständigen Sozialbehörden die polizeilichen Ermittlungen unterstützt. Diese Ermittlungen ziehen sich jetzt bereits über einige Jahre hin und sind offensichtlich aus mehreren Gründen sehr schwierig. Solange diese Ermittlungen nicht zu aufenthaltsrechtlichen Konzquenzen geführt haben, ist das Sozialressort nicht berechtigt, Sozialhilfeleistungen einzustellen.

Seit ca. 3 Jahren werden alle neu einreisenden Asylbewerber erkennungs-dienstlich behandelt. Seitdem ist es nicht mehr möglich, Missbrauch durch Mehrfachbeantragung von Sozialhilfe zu treiben. Die Ermittlungen in Bremen beziehen sich auf Personen, die bereits mindestens seit Anfang der 90er Jahre hier leben. Insofern konnte diese Massnahme nach Angaben der Senatorin in den konkreten Fällen noch nicht greifen.