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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Stiftungen für die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kinder- und Jugendförderung geplant

21.09.2000

Deputation nimmt Vorschlag des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Kenntnis

Die städtische Deputation für Soziales, Jugend und Senioren hat heute (21. September 2000) als Zwischenstand zur Kenntnis genommen, dass drei privatrechtliche Stiftungen für die Förderung in den Bereichen Kinder- und Jugend, Gesundheit und Soziales eingerichtet werden sollen. Dies ist ein Vorschlag des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dem die Deputationen für Soziales, Jugend und Senioren sowie für Arbeit und Gesundheit nach der Klärung offener Fragen noch zustimmen müssen. Auch ein Beschluss des Senats steht dazu noch aus.

Mit den geplanten Stiftungen wird das Ziel verfolgt, vor dem Hintergrund der mit Einsparungen verbundenen notwendigen Umsteuerungen einen verlässlichen Ausgleich zu schaffen. „Auch sollen sie innovative Anpassungsprozesse in den genannten Bereichen ermöglichen und zusätzliches Engagement Dritter anregen“, begründete Senatorin Hilde Adolf die Vorhaben.

Zu den Stiftungen im Einzelnen:
Vorgesehen ist eine Stiftung „Integration“ mit dem Zweck, Hilfen zum Abbau sozialer Benachteiligungen zu gewähren und die Perspektive Betroffener zu verbessern. Sie soll mit acht Millionen Mark ausgestattet werden.

Die Stiftung „Gesundheit“ soll der Förderung von Projekten dienen, die sich präventiv mit gesunden Lebensweisen befassen und/oder dazu Hilfen und Beratung anbieten. Ein Finanzvolumen von fünf Millionen Mark ist dafür vorgesehen.

„Demokratie lernen und leben – Verantwortung für sich und andere übernehmen- die eigene Stadt gestalten – unter dieser Prämisse ist es Ziel der geplanten „Bremer Kinder- und Jugendstiftung“, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Entscheidungen durch Anleitung und Begleitung durch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern. Die mit acht Millionen Mark ausgestattete Stiftung soll auch das Anpassungskonzept für die Kinder- und Jugendförderung durch notwendige Investitionen, Qualifizierungen und Überbrückungshilfen flankieren.

Detaillierte Konzepte für die drei Stiftungen werden von den Vorständen und Stiftungsräten entwickelt. In den Konzeptionen soll auch beschrieben werden, wie durch gezielte Werbung bei interessierten Förderern Drittmittel akquiriert werden können.

Die Erst-Ausstattung der Stiftungen soll aus Mitteln erfolgen, die im Ressort für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingespart wurden. Senatorin Adolf wurde von der Deputation gebeten, die noch offenen Fragen mit der Stiftungsaufsicht beim Senator für Inneres, Kultur und Sport zu klären.