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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete Ausländer wird Zugang zum Arbeitsmarkt möglich

26.09.2000

Senatorin Hilde Adolf begrüßt Neuregelung nachdrücklich

Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen und geduldeten Ausländern soll unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Diese Neuregelung, auf die sich eine Arbeitsgruppe im Kanzleramt geeinigt hat, wird von Bremens Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Hilde Adolf, ausdrücklich begrüßt.

„Unsere Bemühungen, Zugewanderte in unsere Gesellschaft einzugliedern und insgesamt ein friedliches und freundliches Miteinander Einheimischer und Zugereister zu fördern, werden dadurch unterstützt“, betonte Hilde Adolf. Außerdem sei es aus humanitären Gründen geboten, seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit sichern zu dürfen. Darüber hinaus, so die Senatorin, entlaste es die Sozialkassen.

Die Neuregelung besagt im Einzelnen, dass die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung an die Bundesanstalt für Arbeit vom Mai 1997 (der sogenannte Blüm-Erlass) aufgehoben wird.

Durch diese Weisung war bisher Bürgerkriegsflüchtlingen, Asylbewerbern und geduldeten Ausländern, die nach dem 15. Mai 1997 eingereist sind, der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt.

Asylbewerber und Geduldete können künftig nach 12 Monaten Wartezeit eine Erwerbsarbeit aufnehmen, wenn für den in Frage kommenden Arbeitsplatz kein geeigneter deutscher Bewerber oder keiner aus einem Land der Europäischen Union zur Verfügung steht. Dies gilt, allerdings ohne Wartezeit, auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die eine Aufenthaltsbefugnis nach § 32a des Ausländergesetzes haben.

Senatorin Adolf: „Ich erwarte, dass die Neuregelung zügig umgesetzt wird, wie es das Bundesarbeitsministerium angekündigt hat.“