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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Kindertagesheime: Für 115 Kinder werden zusätzliche Plätze eingerichtet

14.06.2001

15 075 Kinder in der Stadt Bremen sind für das im August beginnende neue Kindergartenjahr in den Kindertagesheimen der Stadt Bremen angemeldet worden. Dies entspricht einer Nachfragequote von 96,9 Prozent.


Aus dem Bericht, den Sozialsenatorin Hilde Adolf heute (14. Juni 2001) den Mitgliedern der Deputation für Soziales, Jugend und Senioren vorlegte, geht außerdem hervor, dass nach dem jetzigen Stand 14 394 Kinder mit Plätzen versorgt sind.


Das Amt für Soziale Dienste war und ist mit den anderen Trägern von Kindertagesheimen bemüht, den Überhang abzubauen und alle Kinder unterzubringen. Eltern von 157 Kindern haben ihre Anmeldungen mittlerweile zurückgezogen. Für 409 Kinder haben deren Eltern ausdrücklich erklärt, dass sie nur in ihren "Wunsch-Kindergärten" Plätze haben und dort auf die Wartelisten möchten und für sie keine andere Einrichtung in Frage kommt.


So werden momentan für die noch verbleibenden 115 Kinder Lösungen erarbeitet (überwiegend in Schwachhausen, Vahr und Findorff), wobei die Wünsche der Eltern soweit wie möglich berücksichtigt werden. Mitte Juli werden der Deputation Ergebnisse vorgelegt.


Senatorin Adolf: "Wir erfüllen den Anspruch auf einen Kindergartenplatz auch in diesem Jahr. Von den Eltern erwarte ich jedoch Verständnis und Entgegenkommen, wenn in dem von ihnen ausgesuchten Kindergarten die Kapazitäten erschöpft sind und ihnen ein benachbarter angeboten wird."

Es sei nicht machbar, ein Kindertagesheim auszubauen, wenn im nächstgelegenen noch Plätze frei seien. Für den Hortbereich sind 5241 Schulkinder angemeldet worden. Bisher sind 5134 Betreuungsplätze geplant. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 17,3 Prozent aller 29 684 Bremer Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren und liegt über der Planungszielzahl von 15 Prozent. Auch in diesem Bereich, so Hilde Adolf, werde bis an die Grenzen des Möglichen versucht, der Nachfrage zu entsprechen, auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Hortplatz gebe.