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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Geschäfte in der Innenstadt dürfen an sechs Sonnabenden bis 18 Uhr öffnen - Senat beschließt entsprechend einer Vorlage des Arbeitsressorts

10.07.2001

An sechs Sonnabenden im September und Oktober dieses Jahres dürfen die Geschäfte in den Bremer Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld bis 18 Uhr geöffnet bleiben. Das hat der Senat heute (10. Juli 2001) entsprechend einer Vorlage des Arbeitsressorts beschlossen. Grundlage für die Verordnung ist Paragraph 16, Absatz 1 des Ladenschlussgesetzes, wonach „Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 6 Werktagen bis spätestens 21 Uhr geöffnet“ sein dürfen.

Die Termine und die Anlässe sind: 15. September (Start des Musicals „Hair“ sowie die Fachausstellung „hafa“), 22. September (Musikfest Bremen und „hafa“), 29. September (Musikfest Bremen), 6. Oktober (Hallenreitturnier „euroclassics“, 13. Oktober (Ernst-Barlach-Doppel-Ausstellung) und 20. Oktober (Bremer Freimarkt).

Die Arbeitssenatorin hatte vorgeschlagen, die längeren Öffnungszeiten nur in den genannten Ortsteilen zu gestatten, da aufgrund der Veranstaltungen dort mit größeren Besucherströmen zu rechnen ist und die Geschäfte wegen der derzeitigen Baustellen in der Innenstadt Umsatzeinbußen befürchten. Möglich wird die Einschränkung durch Paragraph 16, Absatz 2 des Ladenschlussgesetzes, in dem es heißt „bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden“. Der Einzelhandelsverband Nordsee Bremen. e. V. hatte die längeren Öffnungszeiten angeregt, allerdings wollte er sie für die Geschäfte im gesamten Stadtgebiet.