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Der Senator für Finanzen

Bremer Vorstoß zur Förderung von Stiftungen erfolgreich

15.01.2007

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum begrüßt geplante Verbesserungen des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts: „Der Gemeinsinn wird gestärkt“

Auf die geplanten Neuregelungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht hat heute (15.1.2007) Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hingewiesen. Die Bundesregierung hat hierzu jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt, der im Wesentlichen das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht entsprechend einem Vorschlag des Bremer Senators großzügiger regeln und damit den Gemeinsinn der Bürgerinnen und Bürger stärken soll. Ein Novum soll die Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für die unentgeltliche Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen sein, um auch den Helfern eine steuerliche Anerkennung zukommen zu lassen, die sich für unsere Gesellschaft ehrenamtlich einsetzen. Darüber hinaus soll dieser Bereich gleichzeitig entbürokratisiert werden, damit die Helfer sich auf die Zeit für ihre Mitmenschen konzentrieren können. Dazu Senator Dr. Nußbaum: „Der Wert der finanziellen und ehrenamtlichen Hilfe für unserer Gesellschaft ist unbezahlbar – eine großzügigere steuerliche Anerkennung soll ein Zeichen für Wertschätzung der zahlreichen Helfer sein und noch mehr Menschen motivieren, sich gleichfalls für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.“

Besonders begrüßt Dr. Nußbaum die geplante Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (sogenannte Vermögensstockspenden): „Die Erträge des Stiftungskapitals (z.B. Zinsen) dienen gemeinnützigen Zwecken auf lange Zeit.“ In Bremen mit seiner ausgeprägten Tradition ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements hätten Stiftungen eine besondere Bedeutung. Dr. Nußbaum: „Mit der Anhebung des Höchstbetrages wird nun doch unser Vorschlag aufgegriffen, für den wir uns bereits im vergangenen Jahr trotz erheblichen Widerstandes gegenüber Bund und Ländern eingesetzt hatten.“

Darüber hinaus sollen sich folgende Änderungen ergeben: Anhebung der Spendenabzugs-Höchstgrenzen auf 20% (bisher 10%) des Gesamtbetrags der Einkünfte; verbesserte Berücksichtigung für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine (z.B. Kunstvereine) und die Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags für die Fälle, in denen ein Abzug der Höhe nach begrenzt wird. „Die für Sportvereine wichtige ‚Übungsleiterpauschale’, ein Freibetrag vor allem für Ausbilder und Betreuer, soll von 1.848 auf 2.100 Euro angehoben werden“, freut sich der Finanzsenator. Er rechnet noch in diesem Frühjahr mit der rechtlichen Umsetzung dieses Entwurfs aus dem Bundesfinanzministerium.