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Der Senator für Finanzen

Quotenmodell zur unterjährigen Haushaltssteuerung aktualisiert

29.08.2006

Senator Dr. Nußbaum: „Verteilung der zu erbringenden Einsparungen zwischen den Produktplänen von allen Ressorts als gerecht akzeptiert“

Aus der heutigen Senatssitzung (29.8.2006):

Heute (29.8.2006) hat der Senat die Aktualisierung eines wichtigen Instruments zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis genommen und die damit verbundenen Anpassungen beschlossen. Es handelt sich dabei um das „Quotenmodell zur unterjährigen Festlegung produktplanbezogener konsumtiver Minderausgaben“, das dem Senat die Möglichkeit eröffnet, im laufenden Haushaltsjahr zentral nachzusteuern, um die Haushaltsplanungen einzuhalten. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Das jetzt überarbeitete Quotenmodell sichert eine gerechte Verteilung der zu erbringenden Einsparungen zwischen den Produktplänen. Es wurde aufgrund seiner großen Transparenz und Gerechtigkeit von allen Ressorts als alternativlos akzeptiert“, erläutert Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum.

Was sich auf den ersten Blick sehr kompliziert anhört, ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen: Alle konsumtiven Haushaltsstellen, d. h. die laufenden Ausgaben der Haushalte, werden nach einem einheitlichen System in insgesamt neun Kategorien mit unterschiedlichen „Verpflichtungsgraden“ eingeteilt. Die Kategorien beschreiben, inwiefern die jeweilige Haushaltsstelle durch Einsparungen belastet werden kann. So sind beispielsweise Sozialleistungen vielfach kaum zu kürzen, weil das Land bzw. die Stadt Bremen „dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich verpflichtet“ ist, sie den Empfängern zukommen zu lassen. Die entsprechenden Haushaltsstellen werden daher der Kategorie (bzw. dem Verpflichtungsgrad) 10 zugeordnet, die lediglich mit einem Gewichtungsfaktor von einem Prozent in das Quotenmodell eingeht. Bei anderen Posten wie zum Beispiel Projekten besteht dagegen keine rechtliche oder vertragliche Bindung. Sie werden der Kategorie 60 zugeordnet, die beim Quotenmodell mit einem wesentlichen höheren Gewichtungsfaktor von 40 Prozent berücksichtigt wird.

Personalkosten und Personalkostenzuschüsse werden mit der aktuellen Anpassung komplett vom Quotenmodell getrennt. Für sie gelten ausschließlich die personalwirtschaftlichen Parameter des Personalentwicklungsprogramms. Dort, wo bisher noch Verknüpfungen von Personal- und Sachkostenanteilen bei Zuschüssen bestanden, wurden diese durch die Einrichtung gesonderter Haushaltsstellen aufgeteilt. Des weiteren sehen die Veränderungen vor, dass für die „kleinen“ Produktpläne wie zum Beispiel Bürgerschaft und Rechnungshof zukünftig pauschale Kürzungsquoten angesetzt werden, um ihren begrenzten finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen.

Insgesamt können auf Grundlage des aktualisierten Quotenmodells maximal drei Prozent der konsumtiven Ausgaben (ohne Zinsen) abgeschöpft werden. In der Praxis wird sich der Umfang der Einsparungen an den Notwendigkeiten zur Einhaltung des Haushaltes orientieren. Dabei gibt der Finanzsenator lediglich die Höhe der Quote bzw. des Gesamtbetrags auf Produktplanebene vor, die Entscheidungen über die Umsetzung der Ergebnisse des Quotenmodells auf Produktbereichs- oder Produktgruppenebene liegen in der dezentralen Verantwortung der Ressorts.

Zusammenfassend bewertet der Finanzsenator das Quotenmodell, das in seinen Grundzügen bereits seit 1996 angewendet wird, als bedeutendes Instrument des zentralen Finanzcontrollings: „Das Modell liefert in seinem Ergebnis eine realistisch gestaltbare Gesamtsumme zur Umsetzung von Einsparmaßnahmen. Es ermöglicht außerdem eine bestmögliche Gleichbehandlung aller Bereiche, die für jeden ersichtlich und nachvollziehbar ist. Jede Quotenverringerung, die ein Bereich durch Änderung der Gewichtung oder höhere Einstufung seiner Einzel-Positionen erreicht, belastet die übrigen Bereiche in gleichem Umfang zusätzlich. Hieraus resultiert ein sehr gewissenhafter und nachhaltiger Umgang mit dem Instrument“.