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Der Senator für Finanzen

Normenkontrollantrag des Landes Berlin wurde heute verhandelt

26.04.2006

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum vertrat die Bremer Position vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum und die Staatsräte Hubert Schulte (Senatskanzlei), Hans-Henning Lühr (Finanzen) und Ulrich Mäurer (Justiz) sowie der Bremer Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Johannes Hellermann (Universität Bielefeld) haben heute (26.04.2006) an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teilgenommen, um die bremische Position in Fragen der Haushaltssanierungspolitik zu vertreten. Verhandlungsgegenstand war dort aber nicht die jüngst eingereichte Bremer Verfassungsgerichtsklage, sondern ein Normenkontrollantrag des Landes Berlin. Dort hatte sich die Haushaltslage soweit zugespitzt, dass sich der Stadtstaat nicht mehr in der Lage sah, sich aus eigener Kraft aus der finanziellen Notlage befreien zu können. Der Berliner Finanzsenator Sarrazin war daraufhin im September 2003 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um den Anspruch auf Sanierungshilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft geltend machen.


Zu der heutigen mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren waren auch Vertreter des Bundes und der übrigen Landesregierungen beigeladen. Besondere Bedeutung hat das Verfahren für die Freie Hansestadt Bremen und das Saarland, die beide anerkannte Haushaltsnotlageländer sind und ebenfalls auf weitere Bundeshilfen zur Überwindung der extremen Haushaltsnotlage klagen.


Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Vordergründig ging es in der heutigen Verhandlung um das Land Berlin. Die Berliner Auffassung zur Sanierungspolitik unterscheidet sich aber von unserer Position. Es kam deshalb bereits jetzt entscheidend darauf an, dass wir darlegen konnten, warum unser Sanierungsweg für das Land Bremen, aber auch für den Bund und die Gemeinschaft der anderen Länder ein vorteilhafter Weg ist, der nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass das Land Berlin eine andere Strategie wählt.“ Der Bremer Senator plädierte vor Gericht dafür, die Ursachen der Haushaltsnotlage mit zu berücksichtigen: „Haushaltsnotlage darf nicht nur nach finanzwirtschaftlichen Ziffern, sondern muss auch nach den Kennziffern der Wirtschaftsstruktur beurteilt werden.“


Einig waren sich nach Darstellung von Dr. Nußbaum Bremen und das Saarland als anerkannte Haushaltsnotlageländer und Berlin in dem Ziel, ihre haushaltswirtschaftliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Entsprechend der bisherigen Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sei dies vor allem dann erreicht, wenn die Kreditfinanzierungsquote und die Zins-Steuer-Quote dem Niveau der anderen Bundesländer ohne extreme Haushaltsnotlage angenähert würde. Eine extreme Haushaltsnotlage wie im Falle Bremens und des Saarlandes werde aber gerade dadurch geprägt, dass ein Land seinen Haushalt auch langfristig nicht durch eigene Maßnahmen, sondern nur durch eine steigende Netto-Neuverschuldung zum Ausgleich bringen könne. Die Kreditfinanzierungsquote und die Zins-Steuer-Quote seien also nur durch zumindest temporäre externe Hilfe dauerhaft zu senken. Senator Dr. Nußbaum: „Hier sehe ich die bundesstaatliche Gemeinschaft in der Pflicht zur aktiven Solidarität, denn wir befinden uns unverschuldet in einer extremen Haushaltsnotlage. Zudem ist unserem bisherigen Sanierungspfad auch immer im Finanzplanungsrat zugestimmt worden. Die heutige Verhandlung hat aber bereits deutlich gemacht, dass Bremen und dem Saarland harte Verhandlungen mit dem Bund und anderen Ländern bevorstehen. Von Ablenkungsmanövern, das eigentliche Problem nicht angehen zu müssen, dürfen wir uns aber nicht irritieren lassen, sondern weiterhin konsequent unsere berechtigten Ansprüche einfordern“.


In Berlin wie auch in Bremen wird davon ausgegangen, dass der Anspruch auf externe Hilfe vor allem dann durchzusetzen sein wird, wenn zunächst noch weitere Eigenanstrengungen ergriffen werden. Dr. Nußbaum: „In Bremen soll gemäß der aktuellen Finanzplanung bis zum Jahre 2009 das für Stadtstaaten zulässige Niveau der Primärausgaben sogar unterschritten werden, wobei eine kritische Ausgabenuntergrenze zur Erfüllung der staatlichen und kommunalen Aufgaben zu beachten ist“.


Während aber Berlin in erster Linie eine kurzfristig angelegte Spar- und Schuldenabbau-Strategie verfolgt, hat die Freie Hansestadt Bremen – so Senator Dr. Nußbaum - bereits seit Beginn des Sanierungsprogramms im Jahr 1994 neben der Kostenreduktion in der Verwaltung (also der drastischen Senkung der konsumtiven Ausgaben) und der Begrenzung der Verschuldung auch auf wirtschaftskraftstärkende Investitionen gesetzt: „Damit werden die Infrastruktur und die Wirtschaftskraft nachhaltig gestärkt, um auch langfristig stabile Einnahmen zu erzielen. Über den bundesstaatlichen Finanzausgleich profitieren hiervon auch der Bund und die anderen Länder. Insofern bringen wir Leistungen für die bundesstaatliche Gemeinschaft. Es geht also nicht nur um kurzfristige fiskalische Vorteile für Bremen, sondern um einen nachhaltigen volkswirtschaftlichen Gesamteffekt“.


Nach dem bisherigen Verlauf der mündlichen Verhandlung stellte Dr. Nußbaum weiter fest: „Wir zweifeln nicht an der grundsätzlichen Notwendigkeit externer finanzieller Hilfen für das Land Berlin. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass der Bund und die anderen Länder die Vorarbeiten Bremens für eine erfolgreiche weitere Sanierung anerkennen müssen“. Bremen habe bereits in den vergangenen Jahren über eine strukturelle Reduzierung von Personal- und konsumtiven Ausgaben, konsequente Verwaltungsreform und wirtschaftskraftstärkende Investitionen notwendige Grundlagen geschaffen: „Wenn wir unsere Eigenanstrengungen im erforderlichen Maße intensivieren und externe Hilfe zum Abbau unserer Altschulden erhalten, werden wir zukünftig weit weniger vom Länderfinanzausgleich abhängig sein als das Land Berlin“.


Im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahre 1992 könnte so eine erfolgreiche Ursachenbekämpfung und damit eine zielführende Investition der bundesstaatlichen Gemeinschaft in die Sanierung der Haushaltsnotlageländer aussehen. Auch die augenblicklich schwache konjunkturelle Lage und die angespannte Lage aller öffentlichen Haushalte ändern übrigens nichts an dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Haushaltsnotlageländer auf bundesstaatliche Sanierungshilfe.


Hinweis für Redaktionen:
Zum Abschluss der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht steht Ihnen heute Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung. Redaktionen, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, können sich im Finanzressort an Thomas Jablonski (Telefon 361-6060) wenden.