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Der Senator für Finanzen

Neuer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:


26.07.2004

Steuerklasse beim zuständigen Finanzamt ändern lassen

Der Bundesrat hat nach Mitteilung des Senators für Finanzen einer für alleinerziehende Elternteile vorteilhaften Regelung zugestimmt. Danach erhalten Alleinerziehende künftig einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € im Jahr, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Nach der bisherigen Regelung erhielten die betreffenden Elternteile den Entlastungsbetrag nur für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Jetzt werden auch die über 18 Jahre alten Kinder für die Gewährung eines Entlastungsbetrages berücksichtigt, die sich zum Beispiel in der Berufsausbildung befinden oder die noch die Schule besuchen.


Nicht geändert worden sind die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages. Danach erhalten unter anderem die alleinerziehenden Elternteile den Entlastungsbetrag nicht, die eine Hausgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, für die sie keinen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. – Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird – so der Senator für Finanzen – im Lohnsteuerverfahren durch die Eintragung der Lohnsteuerklasse II berücksichtigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen nach der Neuregelung nunmehr der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2004 zusteht, haben die Möglichkeit, ihre Steuerklasse bei dem für sie zuständigen Finanzamt ändern zu lassen.


Hinweis für Redaktionen:

Bei weiteren Nachfragen zu dieser Mitteilung wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Claus Brünjes vom Senator für Finanzen, Telefon (0421) 361-15508.