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Der Senator für Finanzen

Wahl der Steuerklasse überdenken - Ein Merkblatt hilft

11.12.2002

Für die Steuerklassenwahl in 2003 steht ab sofort in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) der Bremer und Bremerhavener Finanzämter sowie den Lohnsteuerkartenstellen der Meldebehörden das "Merkblatt über die Steuerklassenwahl" bereit. Um den betreffenden Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben die Finanzbehörden Tabellen ausgearbeitet, aus denen die Ehegatten nach der Höhe ihres Arbeitslohnes feststellen können, bei welcher Steuerklassenkombination die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist. "Ehepartner sollten ihre bisherige Steuerklassenwahl für das Jahr 2003 überprüfen. Geänderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse sowie Änderungen in den persönlichen Verhältnissen können die bisherige Steuerklassenwahl in Frage stellen", rät Finanzsenator Hartmut Perschau.


Bei der Wahl der Steuerklassen sollten Ehegatten auch bedenken, dass die Höhe des Nettoeinkommens jedes einzelnen Arbeitnehmers die Höhe von Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Mutterschaftsgeld, beeinflussen kann. Deshalb sollten Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen für sich in Anspruch nehmen zu müssen, vor der Neuwahl der Steuerklassen den zuständigen Sozialleistungsträger befragen.


Über die Höhe der Jahresteuerschuld besagen die Tabellen jedoch nichts Abschließendes; dies bleibt der Veranlagung zur Einkommensteuer vorbehalten. Weitere Informationen zur Einkommensbesteuerung sind im Heft Lohnsteuer 2003 - der sogenannten Lohnsteuerfibel - enthalten, die den Lohnsteuerkarten für das kommende Jahr beigefügt ist.


Arbeitnehmer-Ehegatten können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV / IV und III / V wählen. Als Faustregel gilt, dass die Kombination IV / IV für die Ehegatten dann am günstigsten ist, wenn beide gleich viel verdienen. Die Kombination III / V ist dann zu wählen, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte etwa 60 Prozent, der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte etwa 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt.


Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz ist die eigentlich für das Jahr 2003 geplante weitere Steuerentlastungsstufe auf das Jahr 2004 verschoben worden. Als Folge daraus gelten auch im Jahr 2003 die gleichen Lohnsteuer-Tabellen wie im Jahr 2002. Danach werden bei unveränderter Höhe des Arbeitsentgelts in 2003 die selben Lohnsteuerbeträge wie in 2002 erhoben.


Interessierte können sich das Merkblatt ebenfalls im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator herunterladen.