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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt finanzpolitisches Programm für die zweite Phase der Sanierung

18.04.2000

Erklärung von Bürgermeister und Finanzsenator Perschau:

Aus der heutigen Senatssitzung (18.4.2000):


Zu den Beschlüssen der heutigen Sitzung des Senats erklärte Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau:


"Der Senat hat heute den vom Senator für Finanzen vorgelegten Finanzplan 1999 bis 2005 beschlossen. Damit stellt der Senat sein finanzpolitisches Programm für die zweite Phase der Sanierung der bremischen Staatsfinanzen vor. Die Bemühungen konzentrieren sich dabei auf zwei Ziele:


  • 1. Bremen muß nach Auslaufen der Sanierungszahlungen wie alle Bundesländer im Jahr 2005 einen verfassungskonformen Haushalt aufstellen (Beseitigung der extremen Haushaltsnotlage).

  • 2. Die Freie Hansestadt Bremen muß wieder wirtschaftlich leistungsfähig werden. Die wirtschaftlichen Entwicklungsrückstände gegenüber dem Bundesdurchschnitt müssen zügig und dauerhaft ausgeglichen werden.


Diese Ziele zu erreichen, setzt einen ungeheuren Kraftakt aller Beteiligten voraus. Mit dem heutigen Beschluß bringt der Senat erneut seine Entschlossenheit zum Ausdruck, die Sanierungsziele zu erreichen und damit die Zukunft unseres Bundeslandes zu sichern. Er ist sich der gemeinsamen Verantwortung dafür bewußt – ebenso wie die Bremische Bürgerschaft, die mit dem ‚Gesetz zur Sicherstellung der Sanierung des Landes Bremen' ihrerseits den festen Willen zur Einhaltung des Sanierungskurses dokumentiert hat. Alle Beteiligten sind fest entschlossen, die von Bund und Ländern mit dem zweiten Sanierungsprogramm zugestandene letzte Chance ohne Einschränkungen zu nutzen.


Sparen im konsumtiven Bereich –

Investieren in wirtschafts- und finanzkraftstärkende Maßnahmen


Der Grundsatz: ‚Sparen im konsumtiven Bereich – Investieren in wirtschafts-und finanzkraftstärkende Maßnahmen‘ bleibt die entscheidende Voraussetzung dafür, daß die Freie Hansestadt Bremen nach Auslaufen der Sanierungszahlun-gen den Prozeß der Konsolidierung der Haushalte erfolgreich abschließen kann.


  • Entsprechend Landeshaushaltsordnung (§ 18) und Grundgesetz (Art.115) darf die Summe aus Personal-, Zins- und sonstigen konsumtiven Ausgaben die Summe der konsumtiven Einnahmen (Steuern, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen, sonstige konsumtive Einnahmen) nicht überschreiten. Aktuell besteht hier eine bis 2005 zu schließende Lücke von rund 800 Millionen Mark. Diese Aufgabe ist - auch vor dem Hintergrund der Konsolidierungserfolge der ersten Sanierungsphase -nur durch einschnei-dende, aufgabenkritische Veränderungen zu erreichen. Dazu gehören Reduzierung, Wegfall und privatrechtliche Umstrukturierung öffentlich wahrgenommener Aufgaben. Mit der Gestaltung dieses Prozesses ist seit Ende 1999 die Staatsräte-Lenkungsgruppe zur ‚Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung‘ beauftragt, die durch externe Beratung unterstützt wird. Der Finanzplan weist daher zwar Eckwerte bis auf die Ebene von Produktplänen aus, betont jedoch ausdrücklich, daß diese unter dem Vorbehalt der noch durchzuführenden aufgabenkritischen Verfahren stehen. Der Senat kündigt die Ergebnisse dieses Überprüfungsprozesses, der alle Bereiche der konsumtiven Ausgaben, Verbesserungsmöglichkeiten bei den laufenden Einnahmen und teilweise auch investive Ausgabenanteile betreffen wird, für die Finanzplan-Fortschreibung zum Jahresende 2000 an.


    Die Bereitschaft, neue oder weiterzuentwickelnde aufgabenkritische An-sätze zu realisieren, entscheidet maßgeblich über den Erfolg unserer Stra-tegie im zweiten Sanierungszeitraum.



  • Die Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft durch nachhaltige Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur ist die zweite wesentliche Voraussetzung, um über steuerliche Mehreinnahmen und gleichzeitige Entlastungen bei den Arbeitsmarkt- und Sozialhilfekosten eine Konsolidierung und längerfristige Stabilisierung des Bremischen Staatshaushaltes zu erreichen. Ohne die Stabilisierung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die dauerhafte Sanierung der bremischen Haushalte nicht zu erreichen. Deshalb halten wir am Investitionssonderprogramm ebenso fest wie an dem ab 2005 anlaufenden Nachfolgeprogramm.

    Bei der Umsetzung dieser Strategie ist die Einschätzung, der Stadtstaat Bremen tätige orientiert am Sanierungsziel unangemessen hohe Investitionsausgaben, völlig unzutreffend. Zu berücksichtigen ist dabei die enorme Investitionslücke, die in Bremen seit Beginn der 80er Jahre entstanden und zur erfolgreichen Wiederannäherung an die Bundesentwicklung zu schließen ist. Die Investitionsquote des Landes lag in den vergangenen zwei Jahrzehnten jeweils beträchtlich unterhalb der Vergleichswerte des übrigen (westlichen) Bundesgebiets und wird sie erstmals im laufenden Jahr übersteigen. Allein in den 80er Jahren wäre zum Mitvollziehen der bundesdurch-schnittlichen Investitionsquote ein zusätzliches Ausgabevolumen für Investitionsmaßnahmen von über 3,1 Milliarden Mark erforderlich gewesen. In den 90er Jahren hat sich diese Finanzierungslücke um weitere 2,8 auf insgesamt knapp 6 Milliarden Mark erhöht. Im Zeitraum 2000/2005 wird Bremen von diesem Investitionsrückstand – trotz Investitionssonderprogramm – nach aktuellem Planungsstand lediglich knapp 900 Millionen Mark abbauen.

    Dabei lege ich Wert auf die auch im Finanzplan untermauerte Feststellung, daß Investitionen und Einsparungen im konsumtiven Bereich nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Würden wir mit dem Ziel der Schuldenbegrenzung die Investitionen reduzieren, gewännen wir – mit Ausnahme der Zinseffekte – für laufende Ausgaben keinerlei zusätzliche Spielräume. An der Sanierung und damit am Absenken unserer laufenden Ausgaben führt kein Weg vorbei – egal welches Szenario wir durchspielen.



Der Finanzplan gibt eine realistische Einschätzung der Rahmenbedingungen der Sanierung. Er weist dabei auch auf mögliche Risiken bei steuerabhängigen


Einnahmen (konjunkturelle Entwicklung, Steuerrechtsänderungen), bei Personal- oder Zinsausgaben hin. Er gibt auch aktualisierte Darstellungen des Personalentwicklungsprogramms, des Grund-, Investitions- und des Investitionssonderprogramms sowie der bestehenden Kapitaldienstfinanzierungen."