Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Ländermehrheit ergreift Initiative beim Finanzausgleich - Finanzsenator Perschau: "Kooperativer Föderalismus muß die Grundlage bleiben"

Der Senator für Finanzen

Ländermehrheit ergreift Initiative beim Finanzausgleich
Finanzsenator Perschau: "Kooperativer Föderalismus muß die Grundlage bleiben"

12.04.2000

Eine Mehrheit aus zehn Ländern handelt bei der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs gemeinsam. Die Finanzminister und -senatoren der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein einigten sich am Abend des gestrigen Dienstag bei einem Arbeitstreffen in Hannover auf gemeinsame "Eckpunkte zur Ausgestaltung des Maßstäbegesetzes". Diese Ländergruppe war bereits im vergangenen Jahr erfolgreich für den Fortbestand des derzeit gültigen Finanzausgleichs eingetreten.

"Mit den Eckpunkten ergreifen wir die Initiative für die anstehende Weiterentwicklung des Länderfinanzausgleichs. Sie sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie folgen der Vorgabe der Finanzminister- und der Ministerpräsidentenkonferenz, wonach der Finanzausgleich auch künftig eine aufgabengerechte Finanzausstattung aller Länder gesetzlich sicherzustellen hat", so Bremens Finanzsenator Hartmut Perschau. "Die jetzt vom 10-Länder-Kreis vorgelegten Eckpunkte sind auch ein Signal an alle neuen Bundesländer, daß ihre Interessen ausreichend berücksichtigt werden müssen. Die Schere zwischen Ost und West, zwischen armen und reichen Bundesländern, darf sich nicht weiter öffnen. Deshalb passen die Vorstellungen jener Länder, die für einen Wettbewerbsföderalismus eintreten, nicht in die Landschaft. Sie sind schon vor dem Bundesverfassungsgericht nicht gehört worden und werden mit diesen Vorstellungen auch im Kreis von Bund und Ländern keinen Erfolg haben. Der kooperative Föderalismus ist das vom Grundgesetz vorgesehene Leitbild, daran müssen wir uns orientieren", so Finanzsenator Perschau.

Kernpunkte dieses Eckpunktepapiers für die weiteren Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz sind:


  • gezielte Stärkung der Steuerausstattung durch so genannte Ergänzungsanteile,

  • differenzierende Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft und –bedarfe,

  • Einwohnerwertung für die Stadtstaaten

  • Sicherung des solidarischen Länderausgleichs auf aufgabengerechtem Niveau

  • solidarische Beteiligung des Bundes durch Bundesergänzungszuweisungen

  • Fortsetzung der notwendigen Aufbauhilfe für die ostdeutschen Länder.

"Wir erwarten jetzt, daß auch die Kollegen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ihre Vorstellungen konkretisieren und ihrerseits in den konstruktiven Dialog über die erforderlichen Anpassungen zur verfassungskonformen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Finanzausgleichs eintreten, den die Regierungschefs der Länder am 25. März in Berlin vereinbart haben", so Finanzsenator Perschau.

Finanzsenator Perschau hob hervor, daß in den Eckpunkten ausdrücklich festgestellt wird, daß die Einwohnergewichtung der Stadtstaaten 'unabdingbar' ist. Darüberhinaus ist die Berücksichtigung überdurchschnittlicher Sozialhilfelasten festgelegt. Auch wird ausdrücklich auf Mehrbedarfe abgestellt, 'die einzelne Länder aufgrund vorgegebener (insbesondere geographischer) Gründe im Interesse aller Länder tragen', wozu insbesondere 'nachweisbare Sonderlasten aus der Unterhaltung und Erneuerung von Seehäfen (Hafenlasten)' gehören. "Das wird den besonderen Aufgaben und Belastungen, die die Stadtstaaten zu tragen haben, gerecht", so der Senator.

Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form läuft im Jahr 2004 aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 1999 entschieden, dass die Ausgestaltung der Nachfolgeregelung bis zum Ende des Jahres 2002 rechtsverbindlich und nachvollziehbar in einem so genannten Maßstäbegesetz zu konkretisieren sei, hatte der Politik dabei aber weitreichenden Gestaltungsspielraum gelassen. Dem Ansinnen der Klägerländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die Funktionsweise des Länderfinanzausgleichs insgesamt und seine wesentlichen Wirkungsmechanismen für verfassungswidrig zu erklären, war das Gericht nicht gefolgt.