Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Nachtragshaushalt und Selbstverpflichtung der Ressorts

19.06.2001

Finanzsenator Perschau „Große Solidarität im Senat zur Erreichung des Sanierungsziels“

Der Senat hat heute die Einbringung eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2001 das Land und die Stadtgemeinde Bremen beschlossen. Er ist wegen der durch die Steuerreform und Steuerrechtsänderungen verursachten Steuerausfälle in Höhe von rund 252 Millionen Mark notwendig geworden. Vor dem Hintergrund der definitiven Zusage des Bundes an Bremen (Kanzler-Brief vom Juli 2000), diese Einnahmeausfälle auszugleichen, sind die durch die Steuerreform vom Frühjahr 2000 bedingten Einnahmeausfälle nicht dem von Bremen auszugleichenden konsumtiven Defizit der bremischen Haushalte zuzurechnen. Sie sind deshalb auch nicht durch zusätzliche Einsparungen der Ressorts auszugleichen, was angesichts sinkender Budgets ohnehin nahezu unmöglich wäre. Zur Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie zur Sicherung der Liquidität des Haushalts muß daher die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme erhöht werden. „Dies zeigt noch einmal die große Bedeutung der im Juli 2000 ausgehandelten Zusagen des Bundeskanzlers an die Freie Hansestadt Bremen, die wir im Zusammenhang mit unserer Zustimmung zur Steuerreform erreicht haben“, erklärte Bürgermeister Hartmut Perschau.

Neben den Steuerausfällen stehen andere (nicht beeinflußbare) Einnahmeausfälle und zwangsläufige Mehrausgaben von insgesamt 62 Millionen Mark. Dem stehen Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich des vergangenen Jahres von 113 Millionen Mark gegenüber. So kann die zusätzliche Kreditermächtigung im Saldo aller genannten Beträge auf insgesamt 201 Millionen Mark begrenzt werden.

Außerdem hat der Senat heute die Selbstverpflichtung der Ressorts beschlossen, durch eine entsprechende Ausgabensteuerung die Zuwachsrate bei den konsumtiven Ausgaben auf insgesamt 1,5 Prozent zu begrenzen. Das entspricht den Vorgaben des Finanzplanungsrates. Im September will der Senat erneut die Entwicklung überprüfen.

Der Senat hat darüber hinaus mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven vereinbart, daß für die dortigen Steuermindereinnahmen eine gleiche Vorgehensweise wie für Land und die Stadtgemeinde Bremen erfolgt.

„Mit seinen Beschlüssen hat heute der Senat die große Solidarität dokumentiert, mit der wir gemeinsam das Sanierungsziel erreichen wollen“, erklärte dazu Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau.