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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Kopftuch: Senator legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

20.05.2005

Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Datum vom 19.5.05 im Wege einer einstweiligen Anordnung den Senator für Bildung und Wissenschaft verpflichtet, eine Bewerberin für das Referandariat in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen aufzunehmen. Die Aufnahme war ihr verweigert worden, da die Bewerberin nicht bereit, war im Biblischen Geschichtsunterricht/ Religionskunde auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten.

Der Senator für Bildung und Wissenschaft respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts und wird die Bewerberin vorläufig in das Referendariat aufnehmen.

In der Sache hält der Senator jedoch daran fest, dass das Unterrichten von Biblischem Geschichtsunterricht/ Religionskunde auf allgemein christlicher Grundlage durch eine Muslima mit Kopftuch das religiöse Empfinden von Schülerinnen und Schülern verletzen könnte und dem Rücksichtnahmegebot aus Artikel 33 der Landesverfassung widerspricht.

Er legt deshalb unverzüglich Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht ein.

Angesichts der Gerichtsentscheidung weist der Senator darauf hin, dass eine gesetzliche Regelung über das Tragen von religiösen Symbolen durch Lehrkräfte und Betreuungspersonen in der Schule dringend notwendig ist.