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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremer Bebauungspläne im Internet

06.12.2006

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr stellt Bauleitpläne online zur Verfügung

Unter der Internetadresse des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr www.bauleitplan.bremen.de können ab sofort Bebauungspläne und Flächennutzungspläne in einem „Bauleitplan-Informations-System“ kostenlos für nahezu das ganze bremische Stadtgebiet eingesehen werden. Zurzeit fehlen nur die Bebauungspläne aus dem Stadtteil Bremen-Nord, die sobald als möglich ebenfalls folgen sollen. In dem Bauleitplan-Informations-System sind alle Bauleitpläne zu finden, die rechtskräftig sind oder gerade neu aufgestellt werden. Doch nicht nur die Pläne, sondern auch die dazugehörenden Begründungen und die sogenannten „Verfahrensdaten“ sind dort im Internet zu finden, wie zum Beispiel der Zeitraum der Auslegung oder das Datum der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.

Dem Nutzer wird die Orientierung zwischen den Tausenden von Plänen dadurch erleichtert, dass ihm in Übersichtsplänen für jeden Stadtteil angezeigt wird, welcher Plan für das betreffende Grundstück die planungsrechtlichen Festsetzungen trifft.

Informationen über noch nicht rechtsverbindliche Bauleitpläne, die gerade „öffentlich ausgelegt“ werden, also der Öffentlichkeit den aktuellen Planungsstand für die Bürgerbeteiligung zeigen, befinden sich auf der jeweils ersten Seite der Menüpunkte „Bebauungsplan“, „Flächennutzungsplan“ oder „Vorhaben- und Erschließungsplan“.

Dieses Bauleitplan-Informationssystem des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr wird vielen Nutzern, wie zum Beispiel den Grundstückseigentümern und Bauinteressierten, den Immobilienmaklern oder den Architekten eine wertvolle Informationsquelle sein, die unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden zur Verfügung steht.

Senator Neumeyer: „Mit diesem Serviceangebot meines Hauses kommen umfangreiche Informationen zur Bauleitplanung in Bremen künftig frei Haus. Behördengänge sind nur noch dann erforderlich, wenn eine rechtsverbindliche Auskunft über die Bebaubarkeit von der Stadtplanungs-Behörde eingeholt werden muss.“