Feuerwerksverbotszone rund um den Zoo am Meer. In Bereich 1 gilt ein dauerhaftes Feuerwerksverbot. In Bereich 2 darf zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar Feuerwerk stattfinden.

Feuerwerksverbotszone rund um den Zoo am Meer. In Bereich 1 gilt ein dauerhaftes Feuerwerksverbot. In Bereich 2 darf zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar Feuerwerk stattfinden.
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