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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Gröpelingen: Sanierungsabgabe nur bei deutlichen Wertsteigerungen des Grundstückspreises

10.06.2004

Weniger als 10 Prozent der Grundstücke betroffen

Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen in Gröpelingen werden von deutlich weniger Grundstückseigentümern zu zahlen sein, als bislang angenommen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen durchgeführt hat. Darin war zu beurteilen, wo in Gröpelingen welche sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen eingetreten sind.

Untersucht worden waren rund 950 Grundstücke im Sanierungsgebiet. Nach den neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass für ca. 70 Grundstücke eine Ausgleichsabgabe erhoben werden muss, weil hier mehr als nur geringfügige sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen festgestellt worden sind.

Die durchschnittliche Abgabe ist für bestimmte Grundstückstypen ermittelt worden. So beträgt nach einer ersten Modellrechnung die Abgabe für ein Reihenhausgrundstück durchschnittlich 2.000 €. Ein Mehrfamilienhausgrundstück wird in etwa mit 6.250 € berechnet. Ein Wohn- und Geschäftshausgrundstück liegt bei ca. 8.000 €. Für bestimmte Sondersituationen sind weitergehende Untersuchungen des Gutachterausschusses erforderlich. Die genaue Höhe legt der unabhängige Gutachterausschuss fest.

Rund 60 weitere Grundstücke sind bereits zum sogenannten Neuordnungswert privatisiert worden oder sollen noch veräußert werden. Im Kaufpreis sind Ausgleichsbeträge bereits berücksichtigt.

Für 810 Grundstücke wird die Abgabe nicht erhoben werden. In einer Vielzahl von Fällen waren lediglich geringfügige sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen festzustellen. Deshalb kann hier von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen abgesehen werden.

Die Erhebung des Ausgleichsbetrages erfolgt durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr. Vor der Erhebung wird den Eigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der Wertermittlung gegeben. Erst nach Überprüfung eventueller Einwendungen erfolgt die Festsetzung durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Es bestehen Möglichkeiten, dem Eigentümer die Zahlung des Ausgleichsbetrages zu erleichtern, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten können Stundungen und Ratenzahlungen gewährt werden. Außerdem kann der Ausgleichsbetrag in ein Tilgungsdarlehen umgewandelt werden, wenn dem Eigentümer die Zahlung nicht zugemutet werden kann.

Die Gemeinde Bremen ist nach dem Baugesetzbuch zur Erhebung eines Ausgleichsbetrages verpflichtet. Danach „hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks einen Ausgleich zu entrichten“, sofern für das Grundstück eine durch die Sanierung bedingte Bodenwertsteigerung eingetreten ist.“ Die Beträge werden nach Abschluss der Sanierung erhoben.

In Gröpelingen sind in den vergangenen 12 Jahren insgesamt rd. 47 Mio. € an öffentlichen Mitteln für die Sanierung eingesetzt worden. Realisiert wurden u.a. die Projekte Stadtteilbibliothek, Quartiersplatz, Quartiersgarage, Lichthaus, Torhaus-Zwillinge, Umbau des ehemaligen Vereinsheim TURA zum Zentrum für soziale Dienstleistungen, Umbau des Kreuzungsbereichs Lindenhofstraße, Gröpelinger Heerstraße und Ohlenhofplatz, Gewerbeansiedlung an der Stapelfeldstraße, Wohnbebauung an der Waltjenstraße und Elbinger Straße sowie Fassadensanierungen.