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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Hunde anleinen!

16.03.2000

Nach einer neuen gesetzlichen Bestimmung müssen Hunde jetzt in der freien Landschaft angeleint werden. Auf einen entsprechenden, neuen Passus im "Feldordnungsgesetz" hat jetzt der Senator für Bau und Umwelt hingewiesen. Danach handelt ordnungswidrig, wer "in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli Hunde unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödlandflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Siedlungsgebietes führt."

Die Gesetzesänderung war im Oktober des vergangen Jahres in Kraft getreten. Anlass waren Hinweise der Stadtjägerschaft, dass sich Fälle häufen, in denen das Wild durch freilaufende und wildernde Hunde gestört und geschädigt worden ist.