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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: Empfängnisverhütung darf nicht am Geld scheitern

Antrag auf Kostenübernahme bei Jugend- und Familienministerkonferenz in Mainz

23.05.2014

Frauen in wirtschaftlich schwieriger Lebenslage sollen auch nach ihrem 21. Geburtstag Anspruch auf Kostenerstattung für ärztlich verordnete Empfängnisverhütungsmittel haben. Was in Bremen für einige Gruppen von Frauen inzwischen wieder Wirklichkeit ist, soll auf Initiative von Bremen und Rheinland-Pfalz möglichst bald auch bundesweit gelten. Einen entsprechenden Prüfantrag hat heute Vormittag (Freitag, 23.05.2014) bei vier Enthaltungen und ohne Gegenstimme die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) beschlossen, die derzeit in Mainz tagt. Die Bundesregierung wird darin abermals gebeten zu prüfen, wie Frauen mit geringem Einkommen von den Kosten entlastet werden können. Einen vergleichbaren Antrag hatte die frühere Bundesregierung aus CDU und FDP im Jahr 2013 abgelehnt. In die Neubefassung sollten "auch die Planungen/Lösungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Stadtstaaten Bremen sowie Berlin einbezogen werden", heißt es in dem Beschluss.

Die Stadtgemeinde Bremen erstattet die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel inzwischen aus kommunalen Finanzmitteln für Frauen in der Drogensubstitution und in "objektiv belastenden Lebenslagen", zum Beispiel wegen Wohnungslosigkeit. Ab 2015 gilt die Kostenübernahme in der Stadtgemeinde Bremen darüber hinaus auch für Frauen mit psychischen, Sucht- und Drogenerkrankungen sowie für Frauen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung. Einige andere Städte verfahren ähnlich. Der gemeinsame Antrag zielt auf eine Kostenübernahme für einen größeren Personenkreis und eine bundesweit einheitliche Finanzierung.

Nach dem Votum der JFMK soll der Anspruch auf Kostenübernahme künftig für alle Frauen über 21 Jahre gelten, die eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag (Paragraph 6a Bundeskindergeldgesetz), Wohngeld BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe und Asylbewerberleistungsgesetz, wo eine Regelung auch für junge Frauen vor dem 21. Geburtstag erforderlich ist. Mit diesem Anliegen muss sich die Bundesregierung nun befassen. Seit der Gesundheitsreform 2004 dürfen die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nur noch für Frauen übernehmen, die jünger als 21 Jahre sind.

"Kostenlose Verhütungsmittel sind eine wichtige Unterstützung für Frauen in Armutslebenslagen, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden", sagte Anja Stahmann, Bremens Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Die Kosten für Verhütungsmittel seien seit 2004 zwar in den Regelsatz der Grundsicherung für Empfängerinnen von Sozialleistungen eingerechnet. Der Bundesrat habe aber schon 2010 darauf hingewiesen, dass das nicht ausreiche. Die Erfahrung zeige, so Anja Stahmann, dass Frauen bei der Verhütung sparen, wenn das Geld zum Leben knapp werde: "Aus den Schwangerschaftsberatungsstellen kennen wir vermehrt Fälle, in denen Frauen die Kosten nicht tragen können und die sich deshalb dem Risiko einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt haben." Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch würden aber erstattet. "Durch diese Regelungen werden Frauen in Armut oder akuter finanzieller Not in eine sehr schwierige Lage gebracht. Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf."