Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Bremen fördert Kinderwunschbehandlungen: 198 Anträge in 2022 bewilligt

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen fördert Kinderwunschbehandlungen: 198 Anträge in 2022 bewilligt

15.02.2023

Seit Anfang 2022 stellt das Land Bremen Fördergelder für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch für Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung. Bei der Bremer Förderung gibt es die Besonderheit, dass nicht nur heterosexuelle Paare, sondern auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare eine finanzielle Förderung erhalten können. In der gestrigen (14. Februar 2023) Sitzung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz stellte Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Inanspruchnahme für 2022 vor. "Die Förderung einer Kinderwunschbehandlung kann bei Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die psychische Belastung deutlich reduzieren. Unser Bremer Förderprogramm unterstützt dabei auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare, was bundesweit leider immer noch eine absolute Ausnahme darstellt", sagte Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.

Die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches ist mit hohen Behandlungskosten verbunden, die sonstige Leistungsträger, wie Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder Beihilfe nicht oder nur anteilig übernehmen. Zur Förderung der Behandlungen stellte der Bund im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 80.554,48 Euro zur Verfügung. Das Land Bremen bewilligte Landesmittel in Höhe von 96.172,62 Euro. Nach der Erteilung des vorläufigen Bewilligungsbescheides kann mit der Behandlung begonnen werden. Bis zu vier Behandlungsversuche können Paare fördern lassen. Der Bund beteiligt sich im Rahmen des Zuschussprogramms zur assistierten Reproduktion lediglich mit 12,5 Prozent am ersten bis dritten Versuch der Behandlung (unverheiratetes, verschiedengeschlechtliches Paar) - das Land Bremen mit 25 Prozent. Für gleichgeschlechtliche Paare übernimmt der Bund keinerlei Zuschuss, das Land Bremen beteiligt sich mit 37,5 beziehungsweise 50 Prozent im 4. Behandlungsversuch.

Im Jahr 2022 wurden im Land Bremen 235 Anträge für Maßnahmen zur assistierten Reproduktion gestellt. Die überwiegende Anzahl der eingegangenen Anträge wurde von Paaren eingereicht, die auch von der Bundes-Förderrichtlinie erfasst sind. Von den gestellten Anträgen wurden 198 bewilligt, davon sechs von gleichgeschlechtlichen Paaren. Der Zuschuss wurde im Jahr 2022 für 67 Antragsstellende ausgezahlt, davon 24.254,48 EUR Bundesmittel und 29.422,62 EUR Landesmittel.

Die Erfolgsquote (Eintritt einer Schwangerschaft), von allen bisher ausgezahlten Anträgen, liegt bei knapp 30 Prozent.

Seit November 2022 können die Förderanträge auch online beantragt werden unter: www.service.bremen.de/zuschuss-zur-kinderwunschbehandlung-beantragen-177969 oder serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/KiWuBew

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de