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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum 31. Dezember 2022 aus

30.12.2022

Zum 31. Dezember 2022 läuft die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Paragrafen 20 a des Infektionsschutzgesetzes aus. In Folge dessen werden sämtliche Prüfverfahren beim Gesundheitsamt Bremen beendet und alle erhobenen, personenbezogenen Daten gelöscht. Das Meldeportal, über welches die Arbeitgeberinnen und –geber betreffendes Personal melden mussten, wird zeitgleich geschlossen. Im Land Bremen liefen derzeit noch 1.364 Anhörungsverfahren. Insgesamt hatten im Land Bremen 536 Unternehmen 2.992 Impfverstöße von Beschäftigten gemeldet, von denen bereits viele widerrufen wurden, wenn doch noch ein Impfnachweis vorgelegt werden konnte. Tätigkeits-/Betretungsverbote wurden nicht ausgesprochen.

"Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen sollten vor allem die vulnerablen Gruppen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden. Seit der Omikron-Virusvariante wissen wir, dass die Impfstoffe zwar weiterhin vor schweren Krankheitsverläufen schützen, nicht aber gegen die Ansteckung. Daher begrüße ich es, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nun ausläuft", so Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de