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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Initiativen auf der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder erfolgreich verabschiedet

01.07.2022

Vom 30. Juni bis 1. Juli 2022 fand die 32. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) in Hamburg statt. Bremen hat zwei Anträge eingebracht, die beide von den anderen Ländern angenommen wurden. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben sich bei beiden Anträgen als Mitantragssteller angeschlossen.

Im ersten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Beispiel von Italien und Griechenland zu folgen und das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zeitnah zu ratifizieren sowie die darin vorgesehenen Maßnahmen in nationales Recht und nationale Praxis umzusetzen. Das ILO Übereinkommen Nr. 190 ist ein notwendiges internationales Übereinkommen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt nachhaltig zu bekämpfen. Die Ratifizierung sollte in Deutschland möglichst zeitnah erfolgen, weil dringender Handlungsbedarf besteht, um die unterschiedlichen Formen von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu verringern, die mit schweren physischen, psychischen, oder wirtschaftlichen Folgen für Betroffene einhergehen können. Darüber hinaus appelliert die GFMK an die Bundesregierung, das Thema Gewaltschutz am Arbeitsplatz auch auf europäischer Ebene zu platzieren und für die Ratifikation des ILO Übereinkommens Nr. 190 durch alle Mitgliedstaaten der EU zu werben. Dieser Antrag wird auch von Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, auf der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende November 2022 eingebracht.

"Das ILO Übereinkommen Nr. 190 setzt den Handlungsrahmen für ein Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung. Es geht über eine enge Definition von Gewalt am Arbeitsplatz hinaus, indem eine Verbindung zwischen der häuslichen Umgebung und der Erwerbsarbeit hergestellt wird. Daher freue ich mich sehr, dass die anderen Bundesländer unserem Antrag zugestimmt haben und wir dieses wichtige Thema auf Bundesebene platzieren", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Im zweiten Antrag aus Bremen wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Umsetzung der Istanbul-Konvention als prioritäres Vorhaben der Gleichstellungspolitik zu benennen. Die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – ist in Deutschland seit über vier Jahren in Kraft. Die GFMK hat in ihrem Leitantrag anlässlich der 28. GFMK 2018 einvernehmlich verschiedene Maßnahmen beschlossen, die zur Umsetzung notwendig sind. Die Länder entwickeln kontinuierlich ihre Koordinierungsstrukturen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Bis heute wurden in elf Ländern – darunter auch in Bremen – zentrale Koordinierungsstellen geschaffen, weitere sind im Aufbau.

Im dem Antrag wird die Bundesregierung darüber hinaus dazu aufgefordert, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der Gesamtstrategie zuständig ist und sie mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. "Zu dem halte ich es für sehr wichtig, dass eine unabhängige Monitoring-Stelle eingerichtet wird, um den Gesetzgeber und die Behörden bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu unterstützen, damit sich die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt durch umfassende Datenerhebung und Forschung verbessert", sagt Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte Bremen, die in Vertretung für Frauensenatorin Claudia Bernhard an der diesjährigen GFMK teilgenommen hat.

Bremen hat im März 2022 den Landesaktionsplan "Istanbul-Konvention umsetzen. Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" verabschiedet, in dem 75 Maßnahmen in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Darüber hinaus hat Bremen als erstes Bundesland einen Betroffenenbeirat einberufen. Die zehn von Gewalt betroffenen Frauen* beraten die Politik, Behörden und Fachberatungsstellen bei der Umsetzung der Projekte und geben Handlungshinweise, damit der Bedarf der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt aus dem Fokus gerät.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de