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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Verbesserter Gläubigerschutz in Insolvenzverfahren / Eltern sollen vor Benachteiligungen geschützt werden

12.11.2021

Auf der 92. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die gerade in Berlin stattfand, haben Bund und Länder ein breites Themenspektrum diskutiert und zahlreiche Beschlüsse gefasst.

Die Unterstützung 14 weiterer Länder fand der Bremer Vorstoß für einen verbesserten Schutz von Gläubigerinnen und Gläubigern im Insolvenzverfahren. Der Beschluss wendet sich gegen das sogenannte "nationale Forum Shopping" – die gezielte und strategische Wahl eines Insolvenzgerichts durch die Schuldnerin oder den Schuldner. "Dass sich Insolvenzschuldnerinnen und -schuldner den Ort aussuchen, der ihnen am strategisch besten erscheint, um ihre Insolvenz durchzuführen, benachteiligt die Gläubigerinnen und Gläubiger und erschwert ihnen die Geltendmachung ihrer Rechte", so die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling. "Bisher schließt die Insolvenzordnung ein solches nationales 'Forum Shopping' des Insolvenzschuldners nicht hinreichend wirksam aus. Hier fallen wir hinter den europäischen Rechtsrahmen zurück und hier muss der Bund dringend tätig werden."

Ausschlaggebend für die örtliche Zuständigkeit eines Insolvenzgerichts ist bislang der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners – dieser Mittelpunkt wird von den Insolvenzschuldnerinnen und -schuldnern zum Teil kurzfristig vor der Zahlungsunfähigkeit verlegt, um das Insolvenzverfahren in ihrem Sinne zu beeinflussen. Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz wurde nun durch den Beschluss der Bundesländer gebeten, einen Vorschlag zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, der dieses Problem löst.

Eine breite Mehrheit von 15 Stimmen fand zudem der gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen verfasste Bremer Antrag zur Gewährleistung mündelsicherer Geldanlagen in der Niedrigzinsphase. "Vormünder sowie Betreuerinnen und Betreuer können in vielen Fällen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase die rechtlichen Vorgaben zur mündelsicheren, verzinslichen Anlegung des Mündelgelds nicht mehr erfüllen. Die Niedrigzinsphase stellt hier alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen. Viele ziehen risikoreichere alternative Anlageformen wie Aktien sowie Renten- und Aktienfonds in Betracht, damit überhaupt noch eine Rendite oder wenigstens eine Sicherung der Geldanlagen sichergestellt werden kann. Hierdurch entstehen wiederum Haftungsrisiken für diejenigen, die für die ihnen anvertrauten Personen das Beste erreichen wollen", erklärt Senatorin Schilling den Hintergrund der Initiative Bremens und ergänzt: "Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz soll aus diesem Grund die Vorschriften zur Vermögenssorge an die Marktlage infolge der Null-Zins-Politik anpassen. Der Gesetzgeber erwartet ganz klar eine Sicherheit der Geldanlagen bei gleichzeitigem Vermögenserhalt. Der jetzige Beschluss soll Sicherheit und Vermögenserhalt voranbringen."

Keine Zustimmung hingegen fand das von Bremen unterstützte Anliegen, Eltern vor Benachteiligung zu schützen. "Durch den Beschlussvorschlag sollten Eltern von Kindern und Jugendlichen und pflegende Angehörige unter den Diskriminierungsschutz des staatlichen Antidiskriminierungsrechts, beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, gestellt werden. Der Schutz dieser Personengruppen ist bislang nur fragmentarisch gewährleistet. Eine Benachteiligung aufgrund der Familie ist in keiner Weise hinnehmbar", erklärt Justizsenatorin Claudia Schilling. "Mir ist die mehrheitliche Ablehnung der Länder unverständlich. Hier wurde eine große Chance vertan, das Antidiskriminierungsrecht fortzuentwickeln und denjenigen zu helfen, die unserer Unterstützung bedürfen. Ich hoffe sehr, dass der Bundestag sich des Themas zeitnah annehmen wird."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de