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Der Senator für Finanzen

Bremer Wirtschaft steht Onlinedienst für die Entschädigung bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verfügung

Schnell, einfach, papierlos

14.10.2020

Bremer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige, die von Schutzmaßnahmen infolge der gegenwärtigen Corona-Pandemie betroffen sind, können online eine finanzielle Entschädigung beantragen. Dafür wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ein Onlinedienst für die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz von dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie von dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Neben Bremen sind zehn weitere Bundesländer beteiligt. "Eine moderne Digitalisierungslösung, die sowohl die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als auch die Behörden entlastet", erklärt Finanzstaatsrat Martin Hagen.

Seit März 2020 bestimmt die Corona Pandemie in Deutschland das öffentliche und private Leben. Mit Quarantäneanordnungen, verhängten Tätigkeitsverboten und Kita- beziehungsweise Schulschließungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes drohen einigen Beschäftigten Verdienstausfälle. Betroffene, die aufgrund einer Infektion oder als Verdachtsfall Verboten in der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit unterliegen oder in Quarantäne geschickt wurden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, erhalten zunächst eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin. Entsprechendes gilt für Sorgeberechtigte von Kindern, deren Betreuungseinrichtungen oder Schulen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus vorübergehend geschlossen wurden.

Für Bremen steht der Onlinedienst zur Beantragung von Entschädigungen unter www.ifsg-online.de zur Verfügung. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige alle erforderlichen Angaben zur geleisteten Lohnfortzahlung machen und Nachweise hochladen: schnell, einfach und papierlos. Damit entfallen Behördengänge und Wartezeiten.

Für die Bearbeitung des Antrags nutzen die Beschäftigten des Ordnungsamtes Bremen ein Onlineverfahren, das mit dem Antragsverfahren verknüpft ist. Manuelle Dateneingaben entfallen. Zusätzlich garantiert auch die computerunterstützte Bewertung des Erstattungsanspruchs und Ermittlung der Höhe des zu erstattenden Verdienstausfalls eine schnellere Bearbeitung.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de