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„Selbstbestimmung ist Menschenrecht“: Safe Abortion Day am 28. September

Landesfrauenbeauftragte zum Internationalen Aktionstag für das Recht auf Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen

25.09.2020

Über 80 Institutionen, Parteien und Länderbündnisse rufen für Montag, 28. September 2020, deutschlandweit zum internationalen „Safe Abortion Day“ auf. Das Motto: Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung! Seinen Ursprung hat der Protest-Tag in den 1990er Jahren in Lateinamerika, 2011 wurde er zum internationalen Aktionstag erklärt. „Wir erleben derzeit keinen Fortschritt hin zu einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Sicherstellung des uneingeschränkten Rechts auf Selbstbestimmung“, erklärt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm, „sondern im Gegenteil hat sich in den vergangenen Jahren die Situation für ungewollt Schwangere zugespitzt. In Bremerhaven ist derzeit überhaupt kein Schwangerschaftsabbruch möglich, und in Bremen ist die Situation mehr als angespannt.“

Laut Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch hierzulande noch immer rechtswidrig (§ 218) und unter bestimmten Voraussetzungen lediglich geduldet. Für Ärzt*innen bedeutet das so genannte Werbeverbot (§ 219a) trotz kontroverser politischer Debatten und Lösungsansätze unverändert, dass sie nicht ausreichend darüber informieren dürfen, welche Methoden sie anwenden und keine Rechtssicherheit für ihre Arbeit haben. Zudem sind sie massiven Angriffen so genannter Lebensschützer ausgesetzt, die Ärztinnen und Ärzte diffamieren und mit Klagen überziehen.

„Diese Stigmatisierung und Kriminalisierung führt dazu, dass immer weniger Ärzt*innen zu einem solchen Eingriff bereit sind und dass das medizinische Fachwissen, wie dieser Eingriff sicher vorzunehmen ist, kaum noch vermittelt wird – das gefährdet betroffene Frauen.“, so die Bremer Landesfrauenbeauftragte, die die Abschaffung der Paragrafen 218 und 219a fordert und die von der Regierungskoalition jüngst beschlossene Initiative für medizinische Fortbildung zu Schwangerschaftsabbrüchen sehr begrüßt. Wilhelm: „Es gilt: Körperliche Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschrecht. Deshalb müssen Schwangerschaftsabbrüche zur medizinischen Grundversorgung gehören. Es ist unsäglich, dass Abbrüche nach wie vor als Straftat gelten und Ärzt*innen nur begrenzt Informationen zur Verfügung stellen dürfen, die Frauen in einer Notlage dringend brauchen.“

In Zeiten von Corona hat sich die Lage für die betroffenen Frauen noch einmal verschärft: Staatlich anerkannte Beratungsstellen waren zwischenzeitlich komplett geschlossen. Beratungen per Telefon oder Skype stellen für viele Betroffene eine große Hürde dar. Praxen nehmen nur Notfallpatient*innen auf, es kommt zu längeren Wartezeiten, was das Einhalten der Frist (14. Schwangerschaftswoche) erschwert.

„Im Land Bremen sehen wir derzeit erhebliche Versorgungslücken, ganz besonders in Bremerhaven – hier ist ein Abbruch derzeit nicht möglich“, konstatiert die Landesfrauenbeauftragte. „Wir fordern den ausreichenden Zugang zu sicheren Abbrüchen für alle betroffenen Frauen, und das auch wohnortnah. Es muss dabei sichergestellt sein, dass es genug medizinisch qualifiziertes Fachpersonal gibt. Wir fordern deshalb ganz konkret ein medizinisches Gesundheitszentrum für Frauen in Bremerhaven, und darüber hinaus den systematischen Ausbau von Kapazitäten in beiden Städten.“

Ansprechpartnerin für die Medien: Susanne Gieffers, presse@frauen.bremen.de, Tel. 0421 / 361 6050