Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Bremen will schwarzen Schafen unter den ambulanten Pflegediensten strenger auf die Finger schauen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen will schwarzen Schafen unter den ambulanten Pflegediensten strenger auf die Finger schauen

Sozialdeputation beschließt Prüfgruppe

24.09.2020

Um Betrugsverdacht in der ambulanten Pflege gezielt aufzudecken, wird die Stadtgemeinde Bremen eine Prüfgruppe einrichten. Einen entsprechen Beschluss hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (24.09.2020) auf Vorschlag von Sozialsenatorin Anja Stahmann gefasst. Die jährlichen Kosten in Höhe von rund 175.000 Euro sollen sich durch die erwarteten Rückforderungen refinanzieren.

Rund 13,5 Millionen Euro wendet das Sozialressort jedes Jahr auf, um Menschen zu unterstützen, die ihre Ausgaben für die ambulante Pflege nicht oder nicht voll finanzieren können. Dabei sind die Möglichkeiten der Kontrolle bislang begrenzt, sagte Senatorin Stahmann: "Die ambulante Pflege findet im privaten Umfeld und in Abhängigkeitsverhältnissen statt." Das begünstige ein Klima, in dem falsche Abrechnungen leichter möglich seien, "das Entdeckungsrisiko ist gering".

So sind in der Vergangenheit bundesweit unterschiedliche Vorgehensweisen bekannt geworden:

  • Leistungen wurden von der pflegebedürftigen Person gegengezeichnet und vom Pflegedienst abgerechnet, obwohl sie in Wahrheit nie erbracht wurden.
  • Die pflegebedürftige Person hat auf Anraten des Pflegedienstes einen überhöhten Pflegebedarf vorgetäuscht, der zu unangemessen hohen Kostenerstattungen führt.
  • Pflegdienste haben Leistungen mit den Kassen abgerechnet, die in Wahrheit von pflegenden Angehörigen erbracht wurden. Dadurch zahlt die Kasse einen höheren Satz, den Gewinn teilt sich der Pflegedienst mit den Angehörigen.

In der Stadt Bremen sind rund 100 ambulante Pflegedienste zugelassen, vereinzelt sind Betrugsfälle auch in Bremen bekannt geworden.

Rechtliche Grundlage für die Prüfungen ist eine Neuerung im Sozialgesetzbuch, die Anfang des Jahres 2020 in Kraft getreten ist. Die Sozialbehörden erhalten damit erstmals die Möglichkeit, die Leistungserbringer eigenständig zu prüfen. Die Prüfgruppe mit 2,5 Stellen wird in der Startphase finanziert von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Angesiedelt wird sie beim Gesundheitsamt. Das Projekt ist in einem ersten Schritt auf drei Jahre ausgelegt. Ergebnisse werden erstmalig im Jahr 2022 und abschließend zum Ende des Projektzeitraumes der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport,
Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de