Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Überregionale Jugendarbeit erstmals mit eigenen Finanzmitteln

Jugendhilfeausschuss bewilligt 350.000 Euro für 17 stadtteilübergreifende Projekte

24.07.2020

Erstmals hat der Jugendhilfeausschuss am Donnerstag (23. Juli 2020) Haushaltsmittel aus dem Etat der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport für überregionale Projekte der Jugendarbeit bewilligt. Damit fließen 350.000 Euro für die verbleibenden fünf Monate des laufenden Haushaltsjahres an 17 Projekte. Sollte der Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 wie erwartet zum Jahresende beschlossen werden, sind für das ganze Jahr 700.000 Euro vorgesehen.

"Mit dem Haushalt für 2020 stehen erstmals Haushaltsmittel für die Förderung überregionaler Angebote in der Jugendarbeit zur Verfügung", sagte Senatorin Anja Stahmann. "Wir honorieren damit Projekte, die deutlich über den eigenen Stadtteil hinaus wirken." Damit wolle Bremen junge Menschen in der gesamten Stadtgemeinde erreichen.

Während die rund acht Millionen Euro der offenen Jugendarbeit bislang ausschließlich in den Stadtteilen verwaltet wurden, ist für die überregionalen Mittel der Jugendhilfeausschuss der Stadtgemeinde Bremen zuständig, in dem Angehörige der Bürgerschaftsfraktionen sowie der Träger vertreten sind.

Überregionale Angebote der Kinder- und Jugendförderung werden mit zwei Schwerpunkten gefördert: Für Bewegungs- und Sportangebote stehen 200.000 Euro zur Verfügung, für Angebote der offenen Jugendarbeit 150.000. In beiden Fördersträngen sollen neue, innovative Projekte gefördert werden. Der Jugendhilfeausschuss als Gremium, das über der Verwaltung des Jugendamts steht, hat dazu unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe, der Beirätekonferenz und des Amtes für Soziale Dienste ein Vergabeverfahren sowie Kriterien zur Förderung der überregionalen Angebote beschlossen.

"Der Zeitplan, in dem Anträge eingereicht, geprüft und entschieden wurden, war ehrgeizig", sagte Senatorin Stahmann. Ziel sei es gewesen, Projekte möglichst unmittelbar nach den Haushaltsbeschlüssen an den Start zu bekommen. Bei der fachlichen Bewertung der Anträge seien die Maßstäbe daher „wohlwollend“ im Sinne der Projekte ausgelegt worden. Aus der Förderung in 2020 ergebe sich kein Anspruch auf Fortsetzung im Jahr 2021, dann müsse über die Projekte neu entschieden werden.

Gefördert werden einzelne neue Projekte, nicht Träger und bestehende Angebote, in den Stadtteilen Mitte, Obervieland, Neustadt, Östliche Vorstadt, Osterholz, Horn-Lehe, Hemelingen, Bumenthal, Borgfeld und Huchting.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de