Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen | Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Elterngeld unter Anleitung am Bildschirm beantragen

Erster Schritt zur Einführung des digitalen Antragsverfahrens

10.07.2019

Eltern in Bremen und Bremerhaven können den Antrag auf Elterngeld künftig am Bildschirm ausfüllen und dabei automatische Ausfüllhilfen in Anspruch nehmen. Der zu diesem Zweck entwickelte Antragsassistent ist in diesen Tagen online gegangen. "Das Antragsverfahren wird dadurch für Eltern verständlicher, und es wird sichergestellt, dass der Antrag von Anfang an vollständig ausgefüllt ist", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.

Mit dem vom Bundesfamilienministerium entwickelten Antragsassistenten geht Bremen den ersten Schritt zur Digitalisierung des Elterngeldantrags. "Der Antrag wird am Bildschirm ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und mit allen Nachweisen an die Elterngeldstelle gesandt", so Senatorin Stahmann.

Das Elterngeld gehört zu den meistgenutzten aber auch zu den komplexesten Familienleistungen, weil es viele verschiedene Varianten der Nutzung gibt. Der Beratungsbedarf ist daher in der Regel groß. Der jetzt eingeführte Antragsassistent von ElterngeldDigital leitet junge Eltern nun durch den Antrag. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung werden die Eltern beim Ausfüllen des Formulars gezielt unterstützt, das Formular wird dabei an die Lebenssituation der Eltern angepasst – Felder, die nicht ausgefüllt werden müssen, tauchen gar nicht erst auf.

Das sei aber nur der Einstieg in die Digitalisierung, sagte auch Finanzsenatorin Karoline Linnert, in deren Haus die Digitalisierung des Antrags unter dem Projektnamen "ELFE – Einfache Leistungen für Eltern" vorangetrieben wird: "Bremen entwickelt das Angebot gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter, sodass eines Tages der gesamte Antrag digital laufen wird."

In einem weiteren Schritt sollen weitere Leistungen – etwa das Kindergeld und der Kinderzuschlag - vollständig digital beantragt werden. Die notwendigen Bescheinigungen – von der Geburtsurkunde für das Kind bis zum Einkommensnachweis – müssen Eltern dann nicht mehr einreichten. Stattdessen werden diese mit einer Einwilligungserklärung der Eltern automatisiert bei den zuständigen Behörden abgefragt. "Das spart die Lauferei zu Ämtern und hält Eltern den Rücken frei für mehr gemeinsame Zeit mit dem Nachwuchs", erläutert Linnert. Voraussetzung für die weiteren Schritte zur Digitalisierung seien vor allem diese bundesgesetzlichen Änderungen, die die Datenweitergabe zwischen den beteiligten Behörden für diese konkreten Zwecke erlaubten.

Der Antragsassistent für Bremen und Bremerhaven findet sich unter www.familienportal.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Frauen, Jugend, Integration und Sport
Tel.: (0421) 361-4152
E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de