Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Mehr Teilhabechancen und Digitalisierung der Justiz – Bremer Agenda für die Justizministerkonferenz

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Mehr Teilhabechancen und Digitalisierung der Justiz – Bremer Agenda für die Justizministerkonferenz

29.05.2019

Bei der in der kommenden Woche (05. und 06. Juni 2019) in Travemünde stattfindenden Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird sich Bremen für eine verbesserte Integration Haftentlassener und Langzeiterkrankter in den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt einsetzen. Ein weiterer Themenschwerpunkt des Bremer Senators für Justiz und Verfassung wird die Digitalisierung der Justiz sein.

Der Bremer Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, führt hierzu aus: "Bei vielen Haftentlassenen besteht eine große Ferne zum Arbeitsmarkt. Wir haben es hier oft mit einer Vielzahl von Problemen zu tun, die alle gleichzeitig auftreten. Beispielhaft zu nennen sind eine nur geringe Schulbildung, wenig Erfahrung in der Arbeitswelt, gesundheitlichen Einschränkungen oder auch Abhängigkeiten. Auch für Langzeiterkrankte, die sich beispielsweise einer umfänglichen stationären Therapie unterzogen haben, ist der Weg zurück zu geregelter Arbeit, zu Kollegen und Freunden oftmals nicht leicht. Dass das erst im Winter beschlossene Teilhabechancengesetz gerade diese Arbeitssuchenden von einer Förderung ausschließt, halte ich für grundfalsch. Hier müssen wir dringend gegensteuern."

Nach § 16i Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) können zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen. Bislang ist eine solche Zuweisung jedoch nur dann möglich, wenn die Person innerhalb der letzten sieben Jahre für insgesamt mindestens sechs Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten hat. Hierdurch sind beispielsweise Haftentlassene oder auch Langzeiterkrankte faktisch von den Förderungsinstrumenten ausgeschlossen, weil Zeiten der stationären Unterbringung einen anrechenbaren Leistungsbezug ausschließen. Der Bremer Antrag sieht nunmehr vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass Zeiten der Haft oder auch der stationären Unterbringung im Umfang eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren bei der Berechnung der Bezugszeiten von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II unberücksichtigt bleiben.

"Nach der angestrebten Gesetzesänderung könnten zukünftig auch Haftentlassene von den Jobcentern einem Arbeitgeber zugewiesen werden und damit ebenfalls von dieser Förderungsmöglichkeit profitieren, sofern sie in den letzten sieben Jahren vor und nach ihrer Haftstrafe zusammengerechnet sechs Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II bezogen haben", erläutert Justizsenator Günthner. "Hierdurch bestünde die Möglichkeit, ehemalige Strafgefangene schneller als bisher in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln und so ihre Resozialisierung zu unterstützen. Letztlich besteht kein vernünftiger Grund dafür, dass Haftentlassene sechs Jahre warten sollten, bevor sie für die Förderung nach § 16i SGB II in Betracht kommen, wenn sie bereits vor ihrer Haftstrafe für einen längeren Zeitraum im Leistungsbezug gewesen sind", sagt Günthner. "Gleiches würde dann auch für Langzeiterkrankte gelten, die zum Beispiel während einer umfassenden Therapie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten haben", so Günthner weiter.

Zur Digitalisierung der Justiz führt Justizsenator Günthner aus: "Ich werde mich dafür einsetzen, den eingeschlagenen Weg der Digitalisierung der Justiz, den wir in Bremen mit der Einführung der elektronischen Akte im Verwaltungsgericht gerade entscheidend vorangebracht haben, auch im Bund konsequent fortzusetzen und den elektronischen Rechtsverkehr auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse weiter zu optimieren. Dies umfasst insbesondere auch die Frage, welche prozessualen Regelungen geändert werden müssen, um für sämtliche Verfahrensbeteiligte die Übermittlung elektronischer Dokumente möglichst einfach zu gestalten. Hierüber werden sich die Justizministerinnen und Justizminister austauschen und gemeinsam mit der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Lösungsvorschläge erarbeiten müssen."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Marius Loeber, Pressesprecher beim Senator für Justiz und Verfassung
Tel.: (0421) 361-14157
E-Mail: marius.loeber@justiz.bremen.de